Kölner Zweitklässlerin unterliegt vor GerichtSchüler müssen weiterhin zu Hause lernen

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Schülerin symbolbild

Eine Schülerin sitzt zu Hause und lernt für die Schule. (Symbolbild)

Köln – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Düsseldorf hat einen Eilantrag abgelehnt, mit der eine Zweitklässlerin aus Köln die sofortige Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Grundschulen erreichen wollte. Die Schülerin hatte vorgetragen, die Schließung der Schulen verletze ihr Recht auf Bildung und schulische Förderung. Der Distanzunterricht stelle – zumal für Grundschüler – keine geeignete Unterrichtsform dar. Dies wies das OVG aber zurück.

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Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 13. Senat erklärte, die verordneten Schulschließungen seien in der derzeitigen Lage „voraussichtlich verhältnismäßig“. Angesichts der landesweit nach wie vor hohen Zahl an Neuinfizierungen sei es nicht zu beanstanden, wenn das Land dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung den Vorrang gegenüber dem Bildungsauftrag einräume.

Folgen der Schließungen zum Teil gravierend

Die mit der Schließung der Schulen einhergehenden Folgen für die Schüler und deren Eltern in sozialer, psychischer und auch ökonomischer Hinsicht seien zwar „zum Teil gravierend“. Diese würden aber zumindest teilweise durch digitale oder analoge Unterrichts- und Lernangebote abgefedert, auch wenn das „Lernen auf Distanz“ gerade bei jüngeren Schülern kein vollwertiges Äquivalent zu einem Präsenzunterricht darstelle. Aktenzeichen: 13 B 47/21.NE

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