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Kommentar zu landesweiten LockerungenWarum ein unlogischer Schritt doch sinnvoll ist

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Duesseldorf_innenstadt

Die Innenstadt von Düsseldorf Ende Februar: Die Landespolitik will die Beschränkungen des öffentlichen Lebens in der Coronavirus-Pandemie orientiert am landesweiten Inzidenzwert lockern. 

Düsseldorf  – Am Sinn von Lockdown-Regelungen scheiden sich seit Beginn der Krise die Geister. Wieso dürfen Kinder auf dem Schulhof Fußball spielen, im Verein aber nicht? Warum kann man Werkzeug im Supermarkt kaufen, aber im Baumarkt nicht? Wieso dürfen Politiker in Präsenz Debatten führen, aber drei Senioren sich am Rheinufer nicht nebeneinander auf einer Bank ausruhen? Mit der neuen Corona-Schutzverordnung in NRW wird die Liste der unlogischen Entscheidungen wieder einmal länger.

Ein zentraler Punkt sorgt für Unverständnis. Es geht um den Grenzwert für Lockerungsschritte. Wie jetzt bekannt wurde, soll der landesweite Inzidenzwert als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Eine Entscheidung, die  Diskussionen auslöst.

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Die vergleichsweise moderate Landesinzidenz von 63,9 ermöglicht zum Beispiel auch im Märkischen Kreis, der mit 124,1 die landesweit höchste Inzidenz aufweist, ab Montag erste Öffnungsschritte. Auch in Düren, Remscheid, Herne und Hamm liegen die Inzidenzen über 100. Aber auch dort wird jetzt gelockert. So wie in Münster, wo die Infektionslage seit Wochen im grünen Bereich liegt. Ist das vernünftig? Wohl kaum.

NRWs Städte lassen sich nicht abriegeln

Wie bei fast allen Merkwürdigkeiten in der Corona-Politik liegt der Grund für die Entscheidung in sachlichen Zwängen. Zwar wäre eine Lockerungspolitik, die sich an den lokalen Inzidenzen orientiert, gesundheitspolitisch zwingend erforderlich. Allerdings lassen sich Stadt- und Kreisgrenzen in Deutschland zum Glück nicht einfach hermetisch abriegeln, wie in China.

Denn dies wäre nötig, um starke Pendlerströme zu verhindern. Man muss nicht viel Phantasie haben um sich auszumalen, was passieren würde, wenn die Biergärten in Düsseldorf geöffnet hätten, in Köln aber nicht.

Dennoch: Die Regelung, Öffnungen vom landesweiten Grenzwert abhängig zu machen, darf jetzt nicht dazu führen, hohen lokalen Inzidenzen leichtfertig zu begegnen. Denn auch der Landesdurchschnitt geht schnell durch die Decke, wenn sich lokale Ausbrüche häufen. Die Hoffnung, im Eiscafé bald wieder draußen in der Sonne einen Espresso trinken zu können, hätte sich dann schnell erledigt. Und zwar in Münster genauso wie im Märkischen Kreis.

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