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Kommentar zu MissbrauchsfällenEs gibt Grund genug für die Vorratsdatenspeicherung

Lesezeit 2 Minuten
Datenspeicher LKA

Blick auf ein Speichersystem des LKA (Symbolbild)

Anlasslose Massenüberwachung wird die Vorratsdatenspeicherung auch genannt, über die im Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Wermelskirchen jetzt eine erneute Debatte entstanden ist. Das Wortungetüm legt Assoziationen wie Stasi-Spitzelei oder Orwellscher Überwachung nahe. Eine Erosion des Rechtsstaates also und einen Abbau von Bürgerrechten. In der öffentlichen Wahrnehmung hat sich Forderung nach mehr Daten weitgehend unwidersprochen zum Schreckgespenst entwickelt: „Big Brother is watching you“.

Reicht das nicht?

Klar, Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass von jedem Menschen für sechs Monate beispielsweise gespeichert wird, mit wem er wann wie lange telefoniert hat oder von wem er wann welche E-Mails erhalten hat. Aus diesen Daten könnte ein großer Teil des Lebens jedes einzelnen rekonstruiert werden: Freunde, geschäftliche Kontakte, Lieblingsrestaurants und vieles mehr.

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Bevor man da zustimmt, muss es gute Gründe geben. Die aber gibt es. Die zahlreichen Fälle alleine, in denen Missbraucher wie jetzt in Wermelskirchen davon kommen, weil ihre Daten nicht mehr verfügbar sind. Die Kinder, denen unsagbares Leid erspart worden wäre, wenn man ihre Peiniger früher geschnappt hätte. Reicht das nicht?

Ist das wirklich nicht Grund genug? In einer Zeit, in der Facebook, Twitter, Google und Co. unser Privatleben längst im Blick haben, ist die Speicherung unserer Daten zur Verbrechensbekämpfung ein zumutbares Entgegenkommen.

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