Kommentar zur „Hacker-Affäre“Eine Pleite, die vermeidbar war

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Gericht Münster

Das Gericht unter der Leitung der Verfassungsrichterin Ricarda Brandts (hinten, 3.v.r) steht bei der Verkündung des Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen bei der Entscheidung zum abgelehnten Beweisantrag im Landtags-Untersuchungsausschuss „Hackerangriff“ in der Lobby des Oberverwaltungsgerichts.

Köln – CDU und FDP haben vor dem Verfassungsgericht in Münster eine Niederlage einstecken müssen. Den Regierungsfraktionen wurde ins Stammbuch geschrieben, im Untersuchungssauschuss zur Hacker-Affäre den Bogen überzogen und die Minderheitenrechte der Opposition verletzt zu haben. Das ist eine bittere Pleite, die vermeidbar gewesen wäre.

SPD und Grüne hatten in dem Ausschuss beantragt, dass NRW-Justizminister Peter Biesenbach seine dienstlichen und privaten Handydaten herausrücken soll. Die Opposition will dem Verdacht nachgehen, ob der CDU-Politiker die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung der Hacker-Affäre um die frühere Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking beeinflusst hat. Schwarz-Gelb wies entsprechende Beweisanträge unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des Ministers und das Telekommunikationsgeheimnis zurück.

Die Opposition nutzte die Zurückweisung geschickt als Steilvorlage, um den medial dahinsiechenden Untersuchungsausschuss mit einer Verfassungsklage neu zu beleben. Bei der Aufklärung des Sachverhalts hatte sie keinen Wirkungstreffer erzielen können. Nun kann sie aber auf der juristischen Ebene einen wichtigen Punktsieg feiern.

Lawine von Fehldeutungen

CDU und FDP wären besser beraten gewesen, den Beweisantrag zuzulassen. Damit hätten sie alle Zweifel ausgeräumt, selbst an größtmöglicher Aufklärung interessiert zu sein. Stattdessen sahen sie in dem Antrag eine Provokation, den man als Regierungsfraktion mit der mehrheitlichen Ablehnung abtropfen lässt. Eine Routine, die zum Fallstrick wurde.

Der angebliche Hacker-Angriff auf Schulze Föcking ist ein Thema, das bei der Union immer noch große Emotionen auslöst. Denn letztlich geht der Fall auf ein Lapsus zurück. Die Mutter der Ministerin hatte ihr IPad falsch bedient. Durch einen falschen Tastendruck startete sie unabsichtlich Bilder auf dem TV-Gerät der Tochter, die den Vorgang für einen unheimlichen Angriff auf ihr Netzwerk hielt.

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So geriet eine Lawine von Fehldeutungen in Gang, die am Ende in sich zusammenbrachen und mit dem Rücktritt der CDU-Politikerin endeten. Schulze Föcking und die Landesregierung hatten die Mär von dem Hacker-Angriff durch kriminelle Tierschützer über Wochen für sich behalten, obwohl sehr schnell klar war, wie der Hase wirklich gelaufen war. Die Opposition rieb sich die Hände. Besser als Schulze Föckimg und ihr Schutzpatrone selbst hätte sie die Demontage der Ministerin wohl nicht hinbekommen.

Nach dem Rücktritt von Schulze Föcking träumt die Opposition nun davon, dass auch nicht NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) über die Affäre stürzt. So erklärt sich der Reflex, den Politiker aus Hückeswagen mit allen Mitteln zu schützen. Biesenbach hat allerdings mittlerweile eingewilligt, die fraglichen Daten herauszugeben. Man muss kein Hellseher sein um vorherzusagen, dass sich auf kein brisantes Material befindet. SPD und Grüne lachen sich ins Fäustchen. Erneut wurde ihnen der PR-Erfolg ohne großen Einsatz vom politischen Gegner selbst beschert.

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