Land verteidigt Ditib gegen Kritik„Klares Bekenntnis zur Verfassung“

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Islamischer_Religionsunterricht

Islamischer Religionsunterricht (Symbolbild)

Düsseldorf – Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Kritik an der Beteiligung der Ditib an der Ausgestaltung des islamischen Religionsunterricht zurückgewiesen. Das Land habe der der Ditib zu diesem Zweck klare Bedingungen gestellt, teilte das Ministerium auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit. „Das betrifft einmal ein klares Bekenntnis zur Verfassung und auch gegen jede Form von Diskriminierung.“ Der nordrhein-westfälische Landesverband der Ditib habe sich wie alle anderen mitwirkenden Verbände vertraglich gegenüber dem Land verpflichtet, der Zusammenarbeit die gemeinsam geteilten Werte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen ausdrücklich zugrundezulegen.

Özdemir bestreitet Staatsferne

Der Grünen-Politiker Cem Özdemir hatte die Mitgliedschaft der Ditib in der Kommission scharf kritisiert. Die Ditib sei Teil einer hierarchischen Organisation, deren Zentrale in Köln der türkischen Religionsbehörde Diyanet in Ankara unterstellt sei. „Und die bekommt ihre Anweisungen vom türkischen Staatspräsidenten. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die CDU dort haben dafür gesorgt, dass Erdogan Zugang zu deutschen Schulen bekommt. Das ist unfassbar“, so Özdemir.

Das Schulministerium betonte, dass die Ditib erst nach einem aufwendigen „Prüfprozess“ in die Kommission, die unter anderem über Lehrmittel entscheidet, aufgenommen worden sei. „Die Prüfung erfolgte unter Beteiligung der Staatskanzlei, des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration sowie des Innenministeriums.“ Am Ende des Prozesses gab es eine Kabinettentscheidung über die Prüfergebnisse. Der Vertrag setze Staatsunabhängigkeit bei der Zusammenarbeit im islamischen Religionsunterricht voraus, so das Ministerium weiter. „Allen islamischen Organisationen ist bewusst, dass der Vertrag auch gekündigt werden kann, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen bei der Zusammenarbeit im islamischen Religionsunterricht nicht mehr erfüllen.“ Die Ditib habe sich deutlich von früheren Vorfällen in einzelnen ihrer Gemeinden distanziert und zugesagt, dass sich Derartiges nicht wiederholen werde.

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Klare Vorgaben habe es auch im Hinblick auf die Abhängigkeit vom türkischen Staat gegeben, die der Ditib-Landesverband Nordrhein-Westfalen umgesetzt habe: „Er hat seine eigene Satzung und die Satzungen seiner Regionalverbände so geändert, dass in der Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht von einer ausreichenden Unabhängigkeit vom Ditib-Bundesverband und vom türkischen Staat ausgegangen werden kann.“ Das Land werde „strikt im Auge behalten“, dass diese Satzung auch „gelebt“ und nicht etwa in der Praxis umgangen werde - „sonst sind Konsequenzen zu ziehen“.

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