Selfies, Dresscodes und HundeWas beim Wählen erlaubt ist – und was nicht

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Wahlkabine Symbol (1)

Hunde dürfen mit in die Wahlkabine, zumindest solange sie die Wahl nicht beeinträchtigen (Symbolbild).

Köln – Am Sonntag wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Beim Gang in die Wahlkabine kann allerdings einiges schiefgehen. Wir geben einen Überblick zu den großen und kleinen Fallstricken und beantworten die wichtigsten Fragen, damit am Sonntag alles klappt.

Darf ich überhaupt wählen?

Wenn Sie eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind und ihr Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt, dann ja. Insgesamt trifft das laut NRW-Wahlleitung auf rund 13 Millionen Menschen zu. 785.900 Erstwählerinnen und Erstwähler dürfen sich dabei auf ihren ersten Urnengang freuen.

Wie kann ich wählen?

Sie haben drei Möglichkeiten. Die einfachste ist der Gang ins Wahllokal am Sonntag. In Ihrer Wahlbenachrichtigung erfahren Sie, welchem Wahllokal sie zugeordnet sind. Neben der Wahlbenachrichtigung sollten Sie ihren Personalausweis dabei haben. Geöffnet haben die Lokale von 8 bis 18 Uhr.

Ganz ohne das Haus zu verlassen, lässt es sich per Briefwahl abstimmen. Seit der Corona-Pandemie nehmen diese Möglichkeit immer mehr Menschen wahr. Damit der Wahlbrief rechtzeitig ankommt, sollte er spätestens drei Werktage vor der Wahl losgeschickt werden - das muss jetzt also schnell gehen, wenn die Unterlagen vorliegen. Falls nicht: Die Frist für den Antrag ist bereits abgelaufen.

Das ist aber keine Katastrophe: Wer am Sonntag schon verplant ist, hat eine dritte Möglichkeit: die Direktwahl. Im örtlichen Bezirksrathaus können Sie noch bis Freitag vorbeischauen, um schon vor dem Wahlsonntag ihre Stimme abzugeben. Auch hier werden ein Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung benötigt.

Was mache ich wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?

Keine Sorge: auch ohne die Wahlbenachrichtigung dürfen Sie am Sonntag wählen gehen. Zeigen Sie im Wahllokal ihren Personalausweis vor und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie im Wahlverzeichnis. Falls noch vorhanden, bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung aber mit. Das macht den Helferinnen und Helfern vor Ort die Arbeit leichter.

Kann man beim Wählen etwas falsch machen?

Eigentlich ist es ganz einfach: ein Kreuz für die Erst- und ein Kreuz für die Zweistimme und schon sind Sie fertig. Trotzdem wurden bei der letzten Landtagswahl knapp 210.000 Stimmen (Erst- und Zweitstimmen zusammen) für ungültig erklärt. Damit Ihnen das nicht passiert, verzichten Sie darauf, den Wahlzettel mit Kommentaren wie „aber nur wenn er mehr Geld für Schulen ausgibt“ anzureichern.

Das wichtigste Kriterium lautet nämlich: der Wählerwille muss klar erkennbar sein. Wer etwa Fragezeichen statt Kreuze verwendet, macht damit seine Stimme ungültig. Auch Smileys sollte man vermeiden.

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Ein bisschen Kreativität ist trotzdem erlaubt: Wer statt einem Kreuz lieber ein Häkchen nutzt, oder das gesamte Feld ausmalt, kann das machen. Wer will, kann sogar Buntstifte mit in die Wahlkabine nehmen.

Gibt es einen Dresscode im Wahllokal?

Bei der Bundestagswahl sorgte der Fall einer 21-jährigen Bergheimerin für Aufsehen. Die Frau wurde im Wahllokal zunächst abgewiesen, weil sie Kopftuch und Maske trug. Erst nachdem die Frau sich bei der Wahlleitung beschwert hatte, durfte sie ihre Stimme abgeben. Wahlhelferinnen vor Ort waren davon ausgegangen, dass die Frau durch ihre Verhüllung nicht wählen dürfe.

Doch das ist falsch. Grundsätzlich gibt es im Wahllokal keinen Dresscode. Sie dürfen mit Kopftuch genauso wählen gehen, wie im Anzug, in der Jogginghose oder im Karnevalskostüm. Nur eine Sache geht nicht: sichtbare Wahlwerbung auf der Kleidung wird als Manipulation gewertet. Das SPD- oder CDU-Shirt sollten Sie also lieber zuhause lassen.

Welche Corona-Einschränkungen gibt es?

Kaum noch welche. Auch im Wahllokal wird es keine Maskenpflicht mehr geben. Die NRW-Wahlleitung bittet aber darum, trotzdem eine Maske zu tragen: „Mit dem Aufsetzen einer Maske können wir unsere eigene Gesundheit schützen und zugleich zum Infektionsschutz der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder, die am Wahltag viele Stunden im Dienste der Demokratie vor Ort sind, beitragen“, so Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Hygienemaßnahmen wie Mindestabstände und regelmäßiges Lüften kommen ebenfalls zum Einsatz.

Was gibt es in der Wahlkabine zu beachten?

Keine Panik, sollten Sie das Kreuz aus versehen an der falschen Stelle setzen. Bei der Wahlleitung erhalten Sie einen neuen Stimmzettel. Zwei Freischüsse stehen jeder und jedem zur Verfügung. Einen Grund zur Hektik gibt es sowieso nicht. In der Wahlkabine dürfen Sie sich so viel Zeit nehmen, wie Sie brauchen.

Kurzentschlossenen ist es sogar erlaubt, noch schnell im Internet zu surfen und den Wahl-O-Mat durchzuspielen. Auch telefonieren dürfen Sie, solange sie dabei leise sind und die anderen Wählenden nicht stören.

Nur wer per Selfie ein Andenken aus der Wahlkabine mitnehmen möchte, bekommt Probleme. Das Fotografieren in der Wahlkabine ist verboten. Außerdem dürfen Sie keine Freunde oder den Partner mit in die Kabine nehmen. In beiden Fällen wird das Wahlgeheimnis verletzt.

Ihren Hund können Sie aber mitnehmen. Zumindest solange er die anderen Wählenden nicht beeinträchtigt oder den Wahlzettel frisst.

Was mache ich, wenn ich am Wahltag krank bin?

Wenn ihr Corona-Testergebnis kurzfristig positiv ausfällt, dürfen Sie trotzdem wählen. Dazu brauchen sie allerdings ein Attest. Mit diesem können Sie noch bis 15 Uhr eine Briefwahl beantragen. Das geht sowohl schriftlich, als auch per E-Mail. Melden Sie sich dazu bei Ihrer Gemeinde. Jemand mit Vollmacht muss die Wahlunterlagen dann für Sie abholen.

Und wen soll ich jetzt wählen?

Gute Frage. Einen Überblick zu den Parteiprogrammen bietet der bereits genannte Wahl-O-Mat. Darüber hinaus finden Sie Hintergründe, Analysen und Einordnungen zur Landtagswahl beim „Kölner Stadt-Anzeiger.“  

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