Mehr als 260 VerfahrenCorona-Regeln führen in NRW zu Klagewelle

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Corona Köln Symbol

Von Privatpersonen bis zu Geschäftsinhabern: Zahlreiche Menschen klagen gegen Corona-Verordnungen.

  • Geschlossene Swinger-Clubs, Maskenpflicht für Kinder: Die Corona-Regeln betreffen längst alle Bereiche der Gesellschaft.
  • Viele Menschen wehren sich gegen Auflagen, die sie als ungerecht empfinden.
  • Derzeit sind laut dem Oberverwaltungsgericht Münster mehr als 50 Fälle anhängig.

Köln/Münster – Die Sperrstundenverordnung für Gastwirte hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gerade bestätigt. Aber die Klagewelle im Zuge von Corona ist weitaus größer. Wie Behördensprecher Jörg Sander dem „Kölner Stadt-Anzeiger“sagte, hat der für das Infektions- und Seuchenschutzgesetz zuständige 13. Senat seit Beginn der Pandemie mehr als 260 Verfahren auf den Tisch bekommen. Dabei handelt es sich um so genannte Normenkontrollklagen, die das OVG bereits in erster Instanz zu entscheiden hat. „Derzeit sind noch mehr als 50 Fälle anhängig“, berichtete Sander.

Zum Beispiel wehrt sich ein Swinger-Club gegen das landesweit verhängte Verbot solcher Etablissements. Und Eltern haben Rechtsmittel eingelegt gegen die Maskenpflicht für ihr Kind im Schulunterricht. Sie verweisen auf Atemwegserkrankungen ihres Nachkommen und fordern eine Ausnahmegenehmigung.

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Der Senat verhandelt zudem zahlreiche Altfälle aus der Phase des Lockdowns. Es geht etwa um die Frage, ob die zeitweiligen Öffnungsbeschränkungen für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern rechtens waren.

Mitinhaber von Einkaufszentrum klagt

Zu den Klägern gehört Udo Kellmann, Mitinhaber des Einkaufszentrums „LoewenCenter“ in Bergisch-Gladbach. Er musste mit seinem 1200 Quadratmeter großen Sportgeschäft tatenlos zuschauen, wie Konkurrenten mit kleineren Geschäftsräumen in dieser Zeit Umsätze machten. „Diese gesamte Öffnungsverordnung der Landesregierung war Murks“, schimpft der Geschäftsmann. Sein Anwalt Michael Falter von Deloitte will die Infektionsschutzmaßnahmen der Landesregierung nicht generell in Frage stellen. „Aber es ist gut“, sagt er, „staatliche Beschränkungen gerichtlich überprüfen zu lassen.“

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