Mehr als doppelt so viele Schalldämpfer nach Rechtsänderung

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Berlin – Eine noch von der alten Bundesregierung beschlossene Waffenrechtsnovelle hat die Nachfrage nach Schalldämpfern für Jagdwaffen in Deutschland in die Höhe schnellen lassen. Die Zahl der im Nationalen Waffenregister eingetragenen Schalldämpfer hat sich seit dem Inkrafttreten der Reform am 1. September 2020 mehr als verdoppelt, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach waren am 31. August 2020 dort 85.159 Schalldämpfer registriert, am 31. Mai 2022 waren in dem Register schon 197.412 dieser Waffenzubehör-Teile eingetragen.

Seit der Änderung im Jahr 2020 dürfen Jäger in ganz Deutschland und ohne eine Ausnahmegenehmigung Schalldämpfer erwerben - allerdings nur für Langwaffen, die für die Jagd zugelassen sind. Die Vorrichtung, die den Mündungsknall dämpft, darf auch nur während der Jagd oder beim jagdlichen Übungsschießen genutzt werden. Jägerinnen und Jäger müssen den Kauf dieses Zubehörs, genau wie bei der Anschaffung eines Gewehrs, binnen zwei Wochen den Behörden melden, die den Schalldämpfer dann in ihre Waffenbesitzkarte eintragen. Ein Schuss, der aus einer Waffe mit Schalldämpfer abgegeben wird, ist zwar deutlich leiser, aber immer noch deutlich zu hören.

Vor der Novelle gab es in einigen Bundesländern sehr restriktive Regelungen. Mancherorts hatten fast nur Berufsjäger oder Förster eine Chance auf eine Erlaubnis für einen Schalldämpfer. Einzelne Jäger klagten erfolglos auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Die Gegner der Lockerung führten damals mögliche kriminelle Verwendungsmöglichkeiten an und empfahlen den Jägern stattdessen das Tragen eines Gehörschutzes.

Schalldämpfer spielen jedoch nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Zusammenhang mit dem illegalen Waffenhandel in Deutschland „nur eine untergeordnete Rolle”. Auf die Frage nach einem Medienbericht über den Verkauf von als „Schalldämpfer” zu verwendenden Gegenständen bei einem Online-Händler teilte die Bundesregierung mit, das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt hätten hier noch keine Schritte unternommen. Zunächst müsse geklärt werden, ob die angebotenen Gegenstände waffenrechtlichen Beschränkungen unterlägen.

Sie wünsche sich von den Sicherheitsbehörden „erhöhte Wachsamkeit und pro-aktives Handeln”, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Martina Renner. „Es darf nicht sein, dass das Bundeskriminalamt erst durch Hinweise von Einzelpersonen auf den Handel mit Schalldämpfern im Internet aufmerksam wird.”

© dpa-infocom, dpa:220724-99-135801/2 (dpa)

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