Abo

Mietrecht in NRWSchwarz-Gelb behält zentrale Elemente des Mietrechts bei

Lesezeit 3 Minuten
Demonstration_gegen_Mietrecht

Symbolbild

Düsseldorf – NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) will eine neue Verordnung für den Mieterschutz im Land auf den Weg bringen. Die Zahl der Kommunen, für die die Regelungen gelten sollen, wurde dabei von 46 auf 18 reduziert.

Ein Gutachter, den die Landesregierung beauftragt hatte, kam zu dem Ergebnis, dass der Wohnungsmarkt nur in Köln, Bonn, Düsseldorf und Münster sowie in den jeweiligen Umlandgemeinden besonders umkämpft ist. „In NRW werden 160 000 Wohnungen neu gebaut. Ein breiteres Angebot ist der beste Schutz der Mieter vor Preissprüngen“, sagte Scharrenbach.

Die Neuvertragsmieten seien in NRW seit 2004 zwar um 2,3 Prozent gestiegen, lägen aber zwölf Prozent unter dem bundesdeutschen Mittelwert. Die neue Verordnung regelt Mietpreisbegrenzungen für Neuverträge, Bestandsmieten und den Kündigungsschutz.

Alles zum Thema Ina Scharrenbach

Die  Kappungsgrenzenverordnung wurde um fünf Jahre verlängert. Sie regelt, dass in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieten maximal um 15 Prozent erhöht werden dürfen. Nach Bundesrecht wären 20 Prozent erlaubt.

Gutachter hält Schutz vor Umwandlung für überflüssig

Die Umwandlungsverordnung war bereits am 27. März ausgelaufen. Sie soll die Umwandlung von Mietwohnungen in teure Eigentumswohnungen in Vierteln mit wenig bezahlbarem Wohnraum verbieten. Der Gutachter erklärte, die Regelung sei so gut wie nie zur Anwendung gekommen und daher überflüssig.

Die SPD im Landtag übt massive Kritik an der Streichung der Umwandlungsverordnung. „Sie ist neben der Verhinderung von Luxussanierung und Vorkaufsrecht eines der drei scharfen Schwerter, um die Milieuschutzsatzungen in Köln durchzusetzen“, sagte Vize-Fraktionschef Jochen Ott dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Die Verdrängung der langjährigen Mieter durch Besserverdiener sei nicht nur in den Szenevierteln der Domstadt ein Problem. „In einigen Städten in NRW, etwa in Düsseldorf und Münster, ist der Milieuschutz eine große Herausforderung. Dass Ministerin Scharrenbach das Problem ignoriert, zeigt einmal mehr, dass sie ihre Politik an ihrer Kleinstadt-Lebenswelt ausrichtet.“

Die Behauptung des Gutachters, dass sich die Mietexplosion auf wenige Städte beschränke, entspräche nicht der Lebenswirklichkeit der Menschen. „Auch in Städten wie Solingen gibt es einen angespannten Wohnungsmarkt“, so Ott.

Regierung sieht fortdauerndes Ungleichgewicht zwischen Nachfrage und Angebot

In NRW leben mehr als zehn Millionen Menschen in Mietwohnungen. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU und FDP auf einen weitgehenden Rückbau der Mieterrechte verständigt. Nun bleiben zentrale Elemente, die die rot-grüne Vorgängerregierung eingeführt hatte, aber doch erhalten. Solange Angebot und Nachfrage an bezahlbarem Wohnraum noch nicht ausgeglichen seien, würden Mieterschutzverordnungen gebraucht, hieß es.

So wurde auch die Kündigungssperrfristverordnung um fünf Jahre verlängert. Sie sieht vor, dass Mieter bei einem Eigentümerwechsel erst nach mehreren Jahren wegen Eigenbedarf gekündigt werden können.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die neue Mieterschutzverordnung soll zum 1. Juli in Kraft treten. Zu den Kommunen, in denen der Mieterschutz gilt, zählen unter anderem auch Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bornheim, Hennef, Königswinter, Leichlingen, Niederkassel, Pulheim, Rösrath, Siegburg, Wachtberg und Wesseling. Nicht mehr unter die Regelungen fallen neben anderen Aachen, Brühl, Langenfeld, Leverkusen, Neuss, Overath, Rheinbach, Sankt Augustin und Troisdorf.

Arndt Klocke, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen, zeigte sich zufrieden mit der Verordnung. „Wir setzen uns aber für eine Verlängerung der Umwandlungsverordnung ein, denn es werden absehbar in den NRW-Städten mehr Milieuschutzsatzungen aufgelegt werden“, sagte der Politiker aus Köln.

KStA abonnieren