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Fared S.Bonner IS-Kämpfer an mehreren Massakern beteiligt

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IS Kämpfer1

Ein IS-Kämpfer neben einer Gruppe gefangener syrischer Soldaten im Jahr 2014 (Symbolbild)

Köln – Fared Saal steht in der Nähe der syrischen Stadt Homs in einem Berg voller Leichen. Die Kamera läuft. Mindestens 90 Menschen, Mitarbeiter der Gasanlage Sha’ar, starben unter den Gewehrsalven des Bonners und seiner Mitstreiter von der Terror-Miliz IS. Saal verhöhnt die Opfer als „dreckige Kuffar“, als Ungläubige, und als „Schweine“. Danach tritt der Deutsch-Algerier mit seinem Stiefel gegen den Kopf eines Toten.

Status eines Salafisten-Stars

Das grausige Video aus dem Sommer 2014 verhalf dem IS-Schergen zu zweifelhaftem Ruhm in der radikal-islamischen Salafisten-Szene. Fortan galt der Fanatiker neben dem inzwischen getöteten Berliner Denis Cuspert, der ehemalige Gangster-Rapper „Deso Dogg“, als einer der deutschen Stars der Terrorgarden. Ein Held in Augen vieler junger Eiferer hierzulande.

Tatsächlich aber gilt Fared Saal, 29, Kampfname Abu Luqman al-Almani, als Kriegsverbrecher. Gesucht per Haftbefehl, steht er oben auf der Sanktions-Liste der Vereinten Nationen und der USA. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ beteiligte sich Saal laut Bundesanwaltschaft nicht nur am Gemetzel auf dem Gasfeld nahe der Stadt Homs.

Gemeinsam mit anderen IS-Kämpfern soll er auch an der Küste von Latakia im Nordwesten Syriens an einem Überfall auf alevitische Dörfer teilgenommen haben. Dabei starben 150 Menschen.

In kurdischer Haft

Inzwischen sitzt der Bonner Dschihadist in einem nordsyrischen Gefängnis der kurdischen YPG ein. Saal ist eine von knapp 100 Personen, die laut hiesigen Sicherheitsbehörden nach dem Niedergang des IS in der Levante verhaftet wurden. Noch ist unklar, ob die deutschen Behörden die kurdischen Freischärler dazu bewegen können, ihnen den Terroristen zu übergeben.

1989 in Bonn geboren, avanciert Saal nach dem Hauptschulabschluss zu einer Größe der Salafisten-Szene in der ehemaligen Bundeshauptstadt. 2012 fällt der Islamist im Landtagswahlkampf bei Straßenschlachten gegen die rechtsextreme Partei Pro NRW auf.

Amtsrichterin sieht „positive Sozialprognose“

Wegen schweren Landfriedensbruchs muss er vor Gericht, kommt aber, trotz einschlägiger Vorstrafen, mit Bewährung davon. Die Amtsrichterin begründete ihr Urteil mit einer „positiven Sozialprognose“. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Delinquent „künftig keine Straftaten mehr begehen“ werde.

Mitte 2013 setzt sich Fared Saal mit seiner Frau Karolina R., deren Bruder und dem kleinen Sohn nach Syrien ab. Während ihr Mann an die Front geht, fliegt Karolina R. bald wieder ins Rheinland zurück. Vermutlich treibt sie auch die Eifersucht nach Hause, weil ihr Gatte sich eine Zweitfrau zugelegt hat.

Gleichwohl unterstützt die junge Mutter den Dschihad ihres Mannes fortan mit Geld. Bei Besuchen im Kriegsgebiet dreht das Paar Videos mit dem Sohn. Der uniformierte Saal spricht darauf zu dem Kind: „Baby, wenn ich jetzt draufgehe, haben wir noch ein Video von uns beiden.“

Ehefrau kommt ins Gefängnis

Während ihr Mann in der IS-Hierarchie aufsteigt, stetig neue Partnerinnen ehelicht und in den sozialen Netzwerken neue Rekruten aus Deutschland anlockt, landet die Deutsch-Polin mit ihrem Sohn im Gefängnis. 2015 verurteilt das Oberlandesgericht Düsseldorf Karolina R. wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Ein OLG-Sprecher bestätigte dieser Zeitung, dass die einstige Terrorhelferin gut ein Jahr später die JVA verlassen durfte. Da hatte Karolina R. – die U-Haft mit eingerechnet – knapp zwei Drittel der Strafe verbüßt. Allerdings hat der Staatsschutzsenat strenge Auflagen verhängt: Bis 2020 muss sich Karolina R. bei den Behörden melden und jeglichen Kontakt zu Personen aus dem salafistischen Milieu meiden. Vor allem zu ihrem Mann Fared Saal.    

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