Niederlage vor GerichtHöcke scheitert mit Eilantrag gegen Verfassungsschutz

Lesezeit 1 Minute
AFP_1LO4L2

Björn Höcke

Köln – Der AfD-Politiker Björn Höcke hat vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Donnerstag seinen Eilantrag ab, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Äußerung „Der „Flügel“ wird immer extremistischer“ untersagen zu lassen.

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte die Aussage in einem „Spiegel“-Interview gemacht. Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, hatte Höcke deshalb auf Unterlassung geklagt. Der AfD-Spitzenkandidat habe dies damit begründet, dass der Satz seine Chancen bei der Landtagswahl in Thüringen am kommenden Sonntag beeinträchtige.

Verwaltungsgericht Köln lehnt Antrag als unzulässig und unbegründet ab

Das Gericht begründete seine ablehnende Entscheidung zum einen damit, dass der Antrag unzulässig sei, da sich der Satz von Haldenwang auf den „Flügel“ und nicht auf Höcke persönlich beziehe. Zum anderen sei der Antrag unbegründet, denn der Verfassungsschutz dürfe über den „Flügel“, der seit Januar 2019 als Verdachtsfall eingestuft sei, in der Öffentlichkeit berichten.

Die vom Verfassungsschutz vorgelegten Auszüge aus Reden von Vertretern des „Flügels“ aus jüngster Zeit rechtfertigten zudem die Äußerung, dass der „Flügel“ immer extremistischer werde. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.  (dpa)

KStA abonnieren