No-Deal nach dem Brexit?Von der Leyen mahnt zur Einhaltung des Austrittsabkommens

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Ursula von der Leyen

London/Brüssel – EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Großbritannien zur Einhaltung des Brexit-Austrittsvertrages aufgefordert. Das sei eine Verpflichtung nach internationalem Recht und Voraussetzung für die künftige Partnerschaft Großbritanniens mit der EU, schrieb von der Leyen am Montag auf Twitter.

Hintergrund ist ein Bericht der „Financial Times“, wonach ein geplantes britisches Gesetz den vor dem britischen EU-Austritt im Januar ratifizierten Vertrag in Frage stellen könnte. Dabei geht es um die Klauseln, die eine harte Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Staat Irland vermeiden sollen.

Sonderregeln für Nordirland

Im Austrittsabkommen hatte London akzeptiert, Subventionen für Unternehmen bei der EU anzumelden, sofern sie Geschäfte in Nordirland betreffen. Zudem müssen nordirische Unternehmen Exporterklärungen abgeben, wenn sie Güter aufs britische Festland bringen wollen. Laut „Financial Times“ würde das von der britischen Regierung geplante sogenannte Binnenmarktgesetz diese vertraglichen Zusagen teilweise aushebeln. Das Blatt beruft sich auf Personen, die die Pläne kennen. Beschlossen werden sollen sie aber erst im Herbst.

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Brexit-Befürworter in London stoßen sich seit jeher an Sonderregeln für Nordirland, weil sie eine Abkopplung der Provinz vom übrigen Vereinigten Königreich befürchten. Premierminister Boris Johnson ließ sich im Austrittsvertrag dennoch darauf ein, da sonst Kontrollen an der inneririschen Grenze nötig wären. Das wiederum widerspräche dem Karfreitags-Friedensabkommen für Nordirland.

Schleppende Umsetzung des Austrittsabkommens

Die EU-Seite hatte zuletzt ohnehin die schleppende Umsetzung des Austrittsabkommens beklagt. Zu dem Bericht in der „FT“ erklärte ein EU-Diplomat am Montag: „Pacta sunt servanda - Verträge müssen eingehalten werden - das ist ein fundamentales Prinzip des internationalen Rechts.“ Und er warnte: „Wer würde noch Handelsabkommen mit einem Land abschließen wollen, das internationale Verträge nicht umsetzt?“

Großbritannien ist im Januar aus der EU ausgetreten. In einer Übergangszeit bis Jahresende gelten aber noch alle EU-Regeln. Beide Seiten verhandeln ab Dienstag wieder über ein Anschlussabkommen. Eine Einigung ist nicht in Sicht und der Ton wird schärfer. (dpa)

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