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Öffentliche VerkehrsmittelEinheitliches Fahrticket für NRW rückt in greifbare Nähe

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Bislang müssen Anschlusstickets erworben werden, wenn die Grenze des eigenen Verkehrsverbunds verlassen wird.

Bislang müssen Anschlusstickets erworben werden, wenn die Grenze des eigenen Verkehrsverbunds verlassen wird.

Düsseldorf – Einen Flug um die Welt kann, wer will, zwischendurch mit dem Smartphone buchen; kompliziert wird Mobilität erst bei einer Fahrt mit Bus und Bahn durch NRW über die Grenzen der Verkehrsverbünde hinweg. Aus diesem Beispiel leitete NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) den Slogan ab für die notwendige Veränderung im öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV): „Einfacher, digitaler und flexibler“ müsse alles werden, sagte Wüst am Mittwoch in Düsseldorf.

„Corona hat uns etwas zurückgeworfen“, räumte Wüst ein, aber bis zum Ende des Jahres 2021 soll das Bus- und Bahnfahren über die Grenzen der regionalen Verkehrsverbünde hinweg per App und mit einem einheitlichen elektronischen Tarif funktionieren.

Feinabstimmung läuft schon

Ein wichtiger Schritt dorthin ist vollzogen: Der Aachener Verkehrsverbund, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, der Verkehrsverbund Rhein-Sieg, die WestfalenTarif GmbH, der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe und das Land haben sich auf einen einheitlichen „eTarif NRW“ verständigt. Die technischen und organisatorischen Feinarbeiten laufen bereits. Das dauert, aber in einem Jahr soll alles so weit sein. Das Land fördert dieses Projekt mit 100 Millionen Euro bis 2031.

Alles zum Thema Hendrik Wüst

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Der neue e-Tarif soll die bisherigen Angebote nicht ersetzen, aber ergänzen. Das neue Angebot soll anfangs vor allem mehr Gelegenheitsfahrer in die Busse und Bahnen bringen, die bisher umständlich ein Anschluss-Ticket für die Weiterfahrt in einem anderen Verkehrsverbund suchen müssen. Ziel ist es, dass die Nutzer per Smartphone beim Einsteigen einchecken; beim Aussteigen checkt die App aus. Berechnet werde ein Grundpreis und dann darüber hinaus die zwischen Start und Ziel zurückgelegten Kilometer per Luftlinie. Preisobergrenze sollen 30 Euro in 24 Stunden sein.

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