OffensiveNRW-Grüne fordern Gesetz zugunsten des Radverkehrs

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Für Radfahrer ist Köln noch immer ein schwieriges Pflaster. Symbolbild

Köln/Düsseldorf – Dass ein Wandel des Bewusstseins womöglich einhergeht mit einem Wandel der Sprache, bemerkte Arndt Klocke gerade noch rechtzeitig. Der Stellvertretene Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion hatte in Düsseldorf soeben eine forschere Politik mit mehr Vorgaben, mehr Geld und mehr Personal zugunsten des Radverkehrs in NRW beschrieben, als er schließlich mit Blick auf die Umsetzung forderte, nun müsse „das Gaspedal durchgedrückt“ werden. Dass diese automobile Metapher hier falsch sei, fiel ihm sofort selbst auf – man müsse also, folgerte er stattdessen, „stärker in die Pedale treten“, um die Ziele zu erreichen.

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Zu diesen Zielen gehört in der Folge der erfolgreichen Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, die im Jahr 2019 für einen verkehrspolitischen Wandel in NRW über 206000 beglaubigte Unterschriften gesammelt hatte, eine fahrradtaugliche Gesetzgebung. In den nächsten Wochen, so Klocke, sei zu rechnen mit einem ersten Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums. Zuvor wollten die Grünen ihre Vorstellungen von einem solchen Gesetz in einem 57 Punkte starken Eckpunktepapier skizzieren. So sollen die Kommunen und Bezirksregierungen nach dem Willen der Grünen zur Aufstellung von Radverkehrsplänen verpflichtet werden – alle fünf Jahre sollen diese Pläne überprüft und angepasst werden, sagte Klocke.

Klocke: „Es braucht mehr Personal“

„Es braucht dringend mehr Personal für die Radverkehrsplanung“, sagte Klocke und schlug zwecks Finanzierung der zusätzlichen Planungskosten das Modell eines „Planungseuro“ vor: Die Kommunen und regionalen Planungsbehörden sollen dabei pro Einwohner einen Euro pro Jahr erhalten – umgelegt also etwa 18 Millionen Euro pro Jahr.

Insgesamt fordern die Grünen eine „Integrierte Verkehrsplanung“ – eine Gleichbehandlung aller Verkehrsträger statt der bisher üblichen Bevorzugung des Autoverkehrs. Durch die verpflichtende Ausweisung unterschiedlichster Radstrecken – vom Radschnellweg über Radvorrangrouten bis zur sicheren innerstädtischen Radspur – soll der Anteil des Fahrrads am gesamten Verkehrsaufkommen von derzeit neun auf künftig 25 Prozent erhöht werden. Laut Ministerium soll das Gesetz „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz“ heißen. Eine Verbändeanhörung ist für März geplant. Im Sommer soll der Entwurf in den Landtag. (mit dpa)

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