Ombudsfrau John zum NSU-Prozess„Die Hinterbliebenen erwarten die Höchststrafe“

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  • Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Angehörigen der NSU-Terroropfer, Barbara John, ist froh, dass das Ende des Prozesses naht.

Frau John, das Ende des NSU-Prozesses kommt trotz der aktuellen Unterbrechung jetzt insgesamt doch ziemlich plötzlich. Ist das im Sinne der Hinterbliebenen?

Generell schon. Denn es sind mehr als vier Jahre vergangen seit dem Beginn des Prozesses. Für die Familien ist mit dem Urteil das geschehene Unrecht nicht abgeschlossen, aber es setzt den Schlusspunkt in der rechtlichen Bewertung.  Die Familien wollen nach vorne blicken, nachdem sie sich jahrelang mit dem Prozess beschäftigt haben.

Mit den Plädoyers naht auch die Urteilsverkündung. Auf welche Urteile hoffen Sie?

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Wir haben uns in den letzten Jahren regelmäßig mit den Familien getroffen. Und bei jedem Treffen ging es auch darum, wie das Urteil ausfallen wird. Die Hinterbliebenen können sich nicht vorstellen, dass das Strafmaß für die Mittäterin Beate Zschäpe unterhalb der Höchststrafe von 15 Jahren bleibt. Dazu erwarten sie, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Die Opfer mussten schließlich allein deshalb sterben, weil sie Ausländer waren.

Gilt das auch für die anderen Angeklagten?

Auch für die weiteren Angeklagten werden hohe Strafen erwartet. Bei den Gesprächen wurde zudem deutlich, dass das übliche und im Vergleich mit anderen Ländern eher geringe Strafmaß für Mord in diesem Fall das Gerechtigkeitsempfinden vieler Hinterbliebenen und Opfer verletzt. Denn die Täter haben zehn  Menschenleben ausgelöscht. Sie selbst können wieder freikommen. Dann geht das Leben für sie weiter, und sie sind überzeugt, nun sei alles gut.

Zentrale Fragen bleiben im Dunkeln: Wer suchte die Opfer aus? Gab es weitere Hintermänner? Rechnen Sie noch mit Antworten?

Wir hatten ja schon 14 Untersuchungsausschüsse. Einige Parlamente, so der Bundestag, hatten sogar zwei. Und mittlerweile gibt es dort kaum noch Abweichungen von jenen Aussagen, die schon einmal getroffen worden sind.

Trotzdem sagt etwa der Vorsitzende des letzten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Clemens Binninger (CDU), dass es ein Netzwerk gegeben haben muss, dass man da aber nicht ran kommt. Das wiederum heißt nicht, dass das für immer so bleibt. Ich hoffe jedenfalls, dass nach den Urteilen nicht die berühmten zwei Löcher in die Akten gestanzt werden und anschließend niemand mehr daran denkt.

Unklar bleibt ebenfalls, warum der NSU nicht früher entdeckt wurde, obwohl er von 40 V-Leuten umstellt war.

Die Rolle des Verfassungsschutzes ist nach wie vor eine Black Box. Die Grundaussage war stets, dass der Quellenschutz wichtiger sei als der Schutz von Menschen. Dabei ist der Verfassungsschutz ja zum Schutz der Menschen da, denen nach dem  Grundgesetz der höchste Rang  zusteht. Beim Verfassungsschutz scheinen die Gewichte merkwürdig verschoben zu sein. Das sollte sich grundlegend ändern.

Sind die Hinterbliebenen ausreichend versorgt?

Ausreichend versorgt ist keiner von ihnen. Aber sie haben sich fast alle wieder am eigenen Schopf aus dem Sumpf gezogen. Es gibt zwei bis drei Familien, die weiter Unterstützung brauchen. Darum werden wir uns weiter kümmern.

Nun hat der Prozess über vier Jahre gedauert. Manche finden das zu lang.

Das sehen die Hinterbliebenen genauso. Doch es liegt ja vor allem daran, dass es keine Geständnisse gab, sondern ein Indizienprozess geführt werden musste. Hier hat die Angeklagte Zschäpe ein zweites Mal großes Unrecht begangen aus meiner Sicht. Sie hätte gerade um der Opfer willen sagen müssen, was sie weiß. Wir können Deutschland dafür bewundern, dass es die Millionen-Kosten auf sich genommen hat, um dieses einzigartige Verbrechen der Nachkriegszeit so gut wie möglich aufzuklären. Das sehen auch die Familien so. Und sie schätzen es.

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