Strikter Lockdown in KölnDiese Corona-Regeln gelten ab dem 29. März

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Der Lockdown wird über die Ostertage verschärft.

Köln – Nach zähem Ringen und einer stundenlangen Unterbrechung haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und –Präsidenten auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Nach einer kurzfristig einberufenen Beratungsrunde am 24. März wurden die Beschlüsse noch einmal überarbeitet. Zusätzlich hat NRW am 26. März den Fahrplan bekanntgegeben. Und auch Köln die Regeln für die kommenden Wochen festgelegt. Ein Überblick:

Lockdown: Die bereits bestehenden Regelungen des Lockdown light und der Stufenplan zu inzidenzabhängigen Öffnungen werden grundsätzlich bis zum 18. April verlängert. Angesichts steigender Infektionszahlen soll nun die am 3. März vereinbarte „Notbremse“ greifen und konsequent umgesetzt werden. Ab einer regionalen Inzidenz von 100 werden die geltenden Beschränkungen zudem verschärft. Zu den schärferen Maßnahmen können laut Beschluss striktere Kontaktbeschränkungen, eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten Pkw und Ausgangsbeschränkungen zählen. Ob und in welchem Umfang diese Maßnahmen in einzelnen Regionen angewendet werden, kann sich auf Kreisebene unterscheiden.

Ursprünglich war bereits am 3. März vereinbart worden, dass bei einer anhaltenden Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Öffnungen zurückgefahren und die strengeren Regeln, die bis Anfang März galten, wieder eingeführt werden. Das hieße zum Beispiel eigentlich das Einstellen von Click&Meet-Angeboten im Handel und die Reduzierung von Kontakten auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Bislang halten sich Länder und Kreise jedoch kaum an die Vereinbarung. So war zum Beispiel in Köln bislang trotz anhaltend hoher Inzidenz Termin-Shopping weiterhin möglich. Auch Zoos und Museen hatten unter Test- und Termin-Pflicht für Besucher geöffnet. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet kündigte direkt Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen an, die Notbremse in NRW ab Montag umzusetzen: Ab einer stabilen Inzidenz über 100 gelten die Regeln, die bis Anfang März bestand hatten. Städte und Kreise mit genügend Testkapazitäten können jedoch Ausnahmegenehmigungen beantragen.

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Strikter Lockdown in Köln: Köln nimmt das Angebot, die Notbremse zu umgehen, zunächst nicht wahr, und geht ab dem 29. März in einen strikten Lockdown. In dieser Zeit dürfen sich im öffentlichen Raum Angehörige eines Haushalts nur mit einer weiteren Person treffen (Zu Ostern gilt eine Ausnahme, mehr dazu lesen Sie weiter unten im Text). Im privaten Raum können sich zwei Haushalte bis maximal fünf Personen treffen. Museen und Co. müssen wieder schließen. Termin-Shopping ist nicht mehr gestattet, Click&Collect jedoch weiterhin möglich. Der Zoo darf seine frei begehbaren Zonen weiterhin für Gäste öffnen, sofern diese ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die Tierhäuser werden geschlossen. Sportliches Training in Gruppen ist für Kinder bis 14 Jahre bis maximal zehn Personen erlaubt, ab 14 Jahre nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt.

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Oster-Lockdown: Die zunächst von Bund und Ländern beschlossene Osterruhe wurde wieder gekippt. Anders als zunächst vereinbart, wird das öffentliche Leben um die Osterfeiertage nicht noch zusätzlich am 1. und 3. April heruntergefahren. In NRW gilt vom 1. bis zum 5. April inzidenzunabhängig folgende Kontaktbeschränkung: Angehörige eines Hausstandes dürfen sich mit einem weiteren Haushalt treffen bis insgesamt maximal fünf Personen (Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt).

Oster-Gottesdienste: Präsenzgottesdienste zu Ostern sollen möglichst vermieden werden. Bund und Länder wollen auf religiöse Gemeinschaften zugehen, und sie darum bitten, Messen zu Ostern nur virtuell abzuhalten.

Schulen und Kitas: Beschlüsse zu Schließungen von Schulen und Kitas wurden zwischen Bund und Ländern nicht gefasst. Corona-Tests für Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte sollen ausgeweitet werden auf möglichst zwei Testungen pro Woche.

Unternehmen: Wo Arbeit im Homeoffice nicht möglich ist, werden Unternehmen abermals dazu aufgerufen, Mitarbeitern Testangebote zu machen. Verpflichtend ist dieser Punkt jedoch nicht.

Reisen: Bereits am frühen Montagabend war bekanntgeworden, dass deutsche Fluggesellschaften Mallorca-Urlauber noch auf der Insel vor der Rückreise selbst testen wollen. Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird eine generelle Testpflicht vor Abflug bei Einreise nach Deutschland eingeführt. Sie gilt ab dem 28. März. Bund und Länder appellieren „weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger“, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und ins Ausland zu verzichten

Modellprojekte: Unter gewissen Voraussetzungen sollen in zeitlich begrenzten regionalen Modellprojekten einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens geöffnet werden, sofern das Infektionsgeschehen es zulässt. Bedingung sind „negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst". Unter anderem sind solche Modellprojekte für Köln geplant.

Am 12. April wollen Bund und Länder erneut beraten.

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