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Pflicht per GesetzKrankenhäuser müssen ausreichend Pflegepersonal einstellen

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Mit einem Gesetz will Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern neu regeln.

Berlin – Die Bundesregierung will die Krankenhäuser in Deutschland per Gesetz verpflichten, für ausreichend Pflegepersonal in den Kliniken zu sorgen. Der am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für ein Pflegeentlastungsgesetz macht dafür entsprechende Vorgaben.

Das Gesetz soll die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig verbessern, indem die optimale Besetzung mit Pflegekräften für jede  Krankenhausstation errechnet und durchgesetzt wird. Dabei hilft das Instrument Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0). Mit ihm kann berechnet werden, wie viel Pflegepersonal nötig ist, um alle Patienten zu versorgen. Entwickelt wurde das Instrument während der Konzertierten Aktion Pflege.

Lauterbach fordert Umdenken von den Kliniken

„Wir brauchen ein Umdenken in der Klinikbranche“, sagte Lauterbach anlässlich des Kabinettsbeschlusses. „Pflegekräfte sind extrem belastete Mitarbeiter.“ Nur wer sie gut bezahle, Überstunden ausgleiche und ihre Stationen gut besetze, werde Pflegekräfte halten oder am Arbeitsmarkt neue gewinnen. „Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist essenziell, sowohl für die Qualität der Patientenversorgung als auch die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern.“

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Das Instrument PPR 2.0 wird in drei Stufen eingeführt werden: Ab 1. Januar 2023 startet die Erprobungsphase. Hier wird die PPR 2.0 dem Praxistest in repräsentativ ausgewählten Krankenhäusern unterzogen. Auf dieser Basis sollen in einer Rechtsverordnung den Krankenhäusern Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Verfügt ein Krankenhaus über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen, kann von einer Anwendung von PPR 2.0 abgesehen werden. Ab 2025 wird die Personalbemessung dann verpflicht und Verstöße sanktioniert. (afp)

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