Neuer BußgeldkatalogSo teuer wird jetzt Rasen, Falschparken, Rettungsgasse ausnutzen

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Blitzer Symbolfoto

Ein Blitzer an einer Hauptstraße

Berlin  – Der Bundesrat hat am Freitag höheren Bußgeldern für Verkehrssünder wie Rasern zugestimmt. Mehr Geld kosten künftig zum Beispiel auch Parkverstöße. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Die Änderungen des Bußgeldkatalogs gehen auf eine Einigung von Bund und Ländern im April zurück.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung nun noch unterschreiben. Die Änderungen treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft – erwartet wird dies noch im Herbst.

Die konkreten Neuregelungen im Überblick:

Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter. Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt 30 bald 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.

Falschparken

Kräftiger zur Kasse gebeten werden künftig alle, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Bei schwereren Verstößen ist laut Bundesverkehrsministerium zudem der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen – wenn durch die Verstöße etwa andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.

Neu ist: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat eine Geldbuße von 55 Euro zur Folge.

Nutzung von falschen Wegen

Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Manche Verstöße werden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC erläuterte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren. Wenn dann ein Unfall verursacht wird, kostet das künftig 100 Euro.

Rettungsgasse ausnutzen

Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird laut Ministerium nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.

Zu schnelles Rechtsabbiegen

Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (dpa)

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