Rechtsextreme BotschaftenIn mehreren Städten müssen Wahlplakate entfernt werden

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Zerrissenes Wahlplakat der NPD_dpa

In mehreren deutschen Städten müssen Wahlplakate mit volksverhetzenden Botschaften abgehängt werden. Darunter auch Plakate der NPD.

Mannheim/Bochum – Antisemitismus, Hetze gegen Minderheiten: In mehreren Städten Deutschlands müssen Parteien vor den Europa- und Kommunalwahlen Wahlplakate entfernen. So etwa im baden-württembergischen Mannheim. Die Stadt hatte die Plakatierung der Partei Der Dritte Weg wegen möglicher Störung der öffentlichen Sicherheit geprüft. Die Partei hatte mit dem Slogan „Multikulti tötet“ geworben.

Plakat stellt Volksverhetzung dar

Da die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Karlsruhe einen Anfangsverdacht zur Volksverhetzung verneint hatte, verzichtete die Stadt zunächst darauf, gegen die Plakate vorzugehen. Nach einer ersten Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts zum Plakat verfügte die Stadtverwaltung dann dessen Entfernen. Die Richter in Bautzen hatten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz bestätigt, wonach genau dieses Plakat Volksverhetzung darstelle. Ähnliche Plakate der NPD sollten ebenfalls verschwinden. Andernfalls sollten sie kostenpflichtig von der Stadtverwaltung entfernt werden. 

Auch in der Gemeinde Pfinztal (Kreis Karlsruhe) gibt es Ärger um Wahlplakate mit antisemitischen und israelfeindlichen Inhalten. Gegen die rechtsextreme Partei Die Rechte stellte die Gemeinde deshalb Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Aus Sicht der Gemeinde konterkarieren die Slogans das Bemühen um ein friedliches Miteinander. Von übergeordneten Behörden sieht sich der Ort mit dem Problem allein gelassen.

Nach einem Gerichtsbeschluss vom Freitag darf Die Rechte ein umstrittenes Wahlplakat zudem nicht bei einer Kundgebung in der Ruhrgebietsstadt Bochum zeigen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte in einem Eilbeschluss eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Vortag. Dieses hatte ein Verbot für eine Veranstaltung zur EU-Wahl in Bochum bekräftigt, wo das Plakat „Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück! Schluss damit!“ nicht gezeigt werden darf. Eine Beschwerde der rechtsextremen Partei gegen den VG-Beschluss wies Münster nun zurück. 

Umstrittene Wahlwerbung muss entfernt werden

Das Plakat sei geeignet, „den Eindruck einer Bedrohung der insbesondere in Deutschland lebenden jüdischen Bevölkerung zu erwecken“, stellte das OVG fest. Die Formulierung erscheine zudem als eine „bloße Abwandlung“ der in der NS-Zeit propagierten Hassparole „Juden sind unser Unglück“.  Auch in Sachsen ließen Kommunen umstrittene Wahlwerbung entfernen. Am Donnerstag hatte das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass Plakate der NPD „evident“ den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten. Sie griffen die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten an. 

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Die Stadt Görlitz teilte mit, dass die Plakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ am Freitag entfernt wurden. Auch die Landeshauptstadt Dresden hatte angekündigt, die Plakate abhängen zu lassen, falls die NPD sie nicht selbst entfernt. Es seien insgesamt 69 Plakate abgehängt worden, teilte Stadtsprecher Kai Schulz mit.

Die ostsächsische Stadt Zittau hatte die Wahlwerbung der rechtsextremen Partei schon vor der OVG-Entscheidung entfernt. In Chemnitz wurden nach Angaben einer Stadtsprecherin Plakate der rechtsextremen Kleinstpartei Der Dritte Weg mit dem Slogan „Multikulti tötet“ entfernt. (dpa)

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