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Rechtsextreme Gruppe„Revolution Chemnitz“ in Dresden angeklagt

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Ein bewaffneter Polizist während eines Einsatzes 

Karlsruhe – Für den Generalbundesanwalt ist es eines der bedeutendsten Verfahren gegen den Rechtsterrorismus: Acht Männer aus Sachsen sollen den gewaltsamen Umsturz vorbereitet haben. Nun rückt der Prozess näher.

Der Prozess gegen die mutmaßlichen Rechtsterroristen der Gruppe „Revolution Chemnitz“ soll am Oberlandesgericht Dresden stattfinden. Dort hat die Bundesanwaltschaft am 18. Juni Anklage gegen die acht Männer erhoben, wie die Karlsruher Behörde am Freitag mitteilte.

Mit Anschlägen den Rechtsstaat stürzen 

Bereits am Dienstag hatte eine Sprecherin nach einem entsprechenden Medienbericht bestätigt, dass die Beschuldigten nun angeklagt wurden. Wegen der Einzelheiten wurde aber auf die schriftliche Mitteilung verwiesen. Den 21 bis 31 Jahre alten Männern aus Sachsen wird die Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Ihr Ziel sei es gewesen, mit gewalttätigen und bewaffneten Anschlägen die Überwindung des Rechtsstaats zu erreichen. Diese „Revolution“ sollte den Ermittlern zufolge „mit einem symbolträchtigen Geschehen am Tag der Deutschen Einheit“ 2018 eingeleitet werden. Kurz davor waren die Männer festgenommen worden. Sie sitzen in Untersuchungshaft.

Fragten bei ausländischen Mitbürgern nach Waffen

Für die Anschläge wollten sich die Männer den Angaben zufolge halbautomatische Schusswaffen besorgen, sie hätten dazu auch schon „verschiedene Anstrengungen“ unternommen. Treffen wollte die Gruppe demnach ausländische Mitbürger und politisch Andersdenkende, aber auch „Vertreter des politischen Parteienspektrums und Angehörige des sogenannten gesellschaftlichen Establishments“.

Was genau am 3. Oktober 2018 in Berlin geplant war, ist nach wie vor unklar. NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) hatten am Dienstag berichtet, einer der Angeklagten habe in einer Vernehmung gesagt, dass „so etwas wie ein Bürgerkrieg“ entstehen sollte. Demzufolge wollten die Männer den Eindruck erwecken, als steckten linke Gruppen hinter den Attacken, das sollte die Polizei auf ihre Seite bringen.

Übergriffe dienten als „Probelauf“

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Übergriffe auf Jugendliche und Ausländer in Chemnitz am 14. September ein „Probelauf“ für Berlin sein sollten. Fünf der Männer wird deshalb Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt.

Der mutmaßliche Anführer der Gruppe, Christian K., ist als Rädelsführer angeklagt. Laut NDR, WDR und SZ soll er mehrfach Kontakt zum sächsischen Verfassungsschutz gehabt haben, zuletzt Ende 2015. Alle Angeklagten gehörten laut Bundesanwaltschaft der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an. Die „Revolution Chemnitz“ soll sich spätestens am 10. September 2018 gegründet haben.

Generalbundesanwalt Peter Frank hatte das Verfahren im März in einem Zeitungsinterview im Bereich Rechtsterrorismus als „eines der bedeutendsten Verfahren, die wir gegenwärtig führen“, bezeichnet. (dpa)

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