RechtsextremismusHaftstrafen im Terror-Prozess gegen „Revolution Chemnitz“

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Ein Angeklagter im Prozess gegen die selbsternannte "Revolution Chemnitz" wird im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden zu Prozessbeginn in den Verhandlungssaal geführt.

Dresden – Im Prozess um die rechtsextreme Terror-Vereinigung „Revolution Chemnitz“ hat das Oberlandesgericht Dresden Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie fünfeinhalb Jahren verhängt. Alle acht Angeklagte wurden am Dienstag wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, der Rädelsführer zudem wegen deren Gründung. (dpa)

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