Regelung bei 2G-VeranstaltungenGedruckter Impfpass soll in NRW weiter gelten

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Digitaler und gedruckter Impfnachweis

Köln – Wer in Berlin zukünftig eine Veranstaltung besuchen will, die nur für Geimpfte und Genesene (2G) zugelassen ist, benötigt einen digitalen Impfnachweis. Der gedruckte, gelbe Impfausweis wird nicht mehr anerkannt. Die Regelung gilt bereits seit Sonntag. Mit der neuen Bestimmung soll die Anzahl von Fälschungen verringert werden.

Trotz einer entsprechenden Empfehlung des Robert Koch-Instituts sieht das NRW-Gesundheitsministerium keinen Anlass, die neue Impfnachweis-Regelung für 2G-Veranstaltungen auch in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. „Es ist richtig, dass es auch in NRW Berichte zu gefälschten Impfausweisen gibt, hierbei handelt es sich aber nicht um ein flächendeckendes Phänomen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage.

„Auch beim digitalen Impfnachweis ist missbräuchlicher Umgang möglich“

„Entsprechend gibt es derzeit auch keine Bestrebungen, nur noch den digitalen lesbaren Impfnachweis zuzulassen.“ Mit der Umsetzung der neuen Regelung würde die Sicherheit der Menschen nicht erhöht werden, „zumal auch beim digitalen Impfnachweis missbräuchlicher Umgang möglich ist“, sagt der Sprecher weiter.

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Das Gesundheitsministerium verweist zudem darauf, dass die 2G-Regel noch nicht auf Kinder und Jugendliche anwendbar ist.

Umfangreiche Lockerungen in NRW

Das Land NRW will vorerst an der 3G-Regel festhalten, die im Rahmen der Coronaschutzverordnung vom 20. August 2021 eingeführt wurde. Die strengste 3G-Pflicht in ganz Deutschland habe zu umfangreichen Lockerungen für Veranstalter geführt.

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