Ausschluss aus der Kita?Mit diesen Strafen müssen Impfgegner rechnen

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(Symbolbild)

Berlin – Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will einem fehlenden Impfschutz in Deutschland nicht nur bei Kindern, sondern auch bei Erwachsenen entgegenwirken. „Wir werden klarstellen, egal bei welchem Arzt sie sind, jeder darf sie impfen – auch der Kinderarzt“, sagte er am Freitag im ARD-„Morgenmagazin“.

Spahn warb für eine Impfpflicht gegen Masern unter anderem in Kitas und Schulen. Aufklärung und mehr Informationen hätten in den vergangenen Jahren nicht gereicht, sagte er. Es ginge darum, gerade die kleinsten Kinder vor der gefährlichen Krankheit zu schützen. Dafür müssen Spahn zufolge aber auch Erwachsene ihren Impfschutz regelmäßig prüfen lassen. „Im Jahr 2019 sollte kein Kind und kein Erwachsener mehr an Masern erkranken müssen.“

Der Bundestag berät an diesem Freitag erstmals über entsprechende Pläne des Ministers.

Start der Impfpflicht: Von März 2020 an müssen Eltern nach den Plänen vor Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Pflicht soll auch für Personal in Kitas und Schulen sowie für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen kommen.

Bußgeld: Eltern, die gegen die Impfpflicht für ihre Kinder verstoßen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Dieses Bußgeld kann bis 2500 Euro betragen und durch die Gesundheitsämter veranlasst werden.

Ausschluss von der Kita: Kinder ohne Impfschutz sollen künftig vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. Zur Begründung heißt es unter anderem, in Kitas seien schließlich auch Kinder unter zehn Monaten, die noch nicht geimpft werden dürften und damit besonders gefährdet würden. Der Ausschluss vom Schulbesuch ist bei Kindern und Jugendlichen hingegen nicht möglich. Dem steht die Schulpflicht entgegen.

Bußgelder für Kitas: Das Bußgeld kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Gleiches gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften.

Krankenkassen zahlen: Spahn verweist darauf, dass dem einzelnen Bürger durch die Impfpflicht keine Kosten entstünden. Die würden ja von den Krankenkassen übernommen. Ganz abgesehen davon koste eine Masernimpfung lediglich rund 60 Euro. Eine Maserninfektion mit möglichen Folgeerkrankungen sei dagegen um ein Vielfaches teurer.

Zu viele Fälle: Im Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den der Bundestag bis Ende des Jahres endgültig entscheiden dürfte, steht: „Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Sie verlaufen schwer und ziehen Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich. Eine Maserninfektion ist damit anders als verbreitet angenommen keine harmlose Krankheit. Im Jahr 2018 kam es weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfallzahlen. In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene von Masernerkrankungen betroffen. Dies zeigt, dass die eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfung vernachlässigt wurde.“ Weiter steht zu lesen: „Um die Zirkulation von Masern zu verhindern, ist bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung Immunität erforderlich. Deutschland hat die entsprechenden Impfquoten bislang nicht erreicht. Die bisherigen Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft greifen nicht in ausreichendem Maße durch.“ Allein bis Ende Mai 2019 seien dem Robert Koch-Institut bereits 420 Masernfälle in Deutschland für das Jahr 2019 gemeldet worden. Es liege daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor. (RND)

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