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Beleidigungen bei FacebookDarum ist das Berliner Künast-Urteil juristisch falsch

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renate künast

Renate Künast

Das Landgericht Berlin hatte in einem Beschluss vom 9. September zahlreiche Beschimpfungen gegen Künast als noch rechtmäßig eingestuft. Es handele sich im konkreten Kontext um Meinungsäußerungen mit "Sachbezug" und nicht um strafbare Beleidigungen.

Unter anderem ging es um die Formulierungen, Künast sei ein "Stück Scheisse", "krank im Kopf, ein "altes grünes Drecksschwein", "geisteskrank", "gehirnamputiert", "Sondermüll", eine "alte perverse Dreckssau" und eine "Drecks-Fotze". Sie sei "vielleicht als Kind ein wenig viel gefickt" worden. Hinzu kam die Aufforderung: "Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird!"

Renate Künast klagte vor dem Landesgericht Berlin

Die Äußerungen fielen als Kommentare auf der Facebook-Seite eines rechten Bloggers, der Künast ein falsches Zitat zur Kinderpornografie-Debatte der 1980er-Jahre untergeschoben hatte. Künast verlangte daraufhin von Facebook die Nutzerdaten der Hetzer, was Facebook aber ablehnte. Hiergegen klagte Künast vor dem Landgericht Berlin, bislang erfolglos, weil die Äußerungen legal seien.

Das Urteil wurde in Medien und Politik einhellig kritisiert. "Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, und Kritik an Politikerinnen und Politikern darf auch polemisch und überspitzt sein. Es gibt aber Grenzen des Akzeptablen, wer die Beispiele liest, der sieht sie vernünftigerweise hier überschritten", sagte Maria Wersig, die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbunds, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Grünen-Chef Robert Habeck fragte: "Wenn das alles hinzunehmen ist, also wenn das normaler Diskurs ist, den man ertragen muss, dann frage ich mich, wo die Grenze des Unnormalen beginnt."

Diesen juristischen Fehler macht das Landgericht

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin berief sich in ihrem Beschluss mehrfach auf das Bundesverfassungsgericht, wandte dessen Rechtsprechung aber falsch an. Laut Bundesverfassungsgericht ist bei der Frage, ob ein konkretes Werturteil strafbar ist, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung mit den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen abzuwägen. Diese Abwägung ist laut Karlsruhe dann nicht erforderlich, wenn das Werturteil eine "Schmähkritik" darstellt, also eine "bloße Herabsetzung des Betroffenen".

Die Verfassungsrichter legen den Begriff der Schmähkritik aber eng aus. "Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik nur ausnahmsweise vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt", heißt es in Karlsruher Beschlüssen. Insofern mag es gerade noch vertretbar sein, die Beschimpfungen von Künast trotz der vulgär-verletzenden Sprache nicht als Schmähkritik zu werten.

Doch damit ist die Prüfung nicht zu Ende, vielmehr muss sie jetzt erst beginnen. Denn wenn keine Schmähkritik vorliegt, ist nun zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abzuwägen. Diese Abwägung hat das Landgericht aber unterlassen. Es wiederholt nur immer wieder, dass keine Schmähung vorliege, weil ja ein "Sachbezug" bestehe. Damit bleibt das Landgericht aber bei der Vorfrage stehen und kommt erst gar nicht zum Kern der Sache, nämlich zur Abwägung.

Künast hat gute Chancen auf eine Aufhebung des Urteils

Es steht wohl außer Zweifel, dass bei einer ordentlich durchgeführten Abwägung Künasts Persönlichkeitsrechte den Vorrang vor den Beschimpfungen erhielten. Einerseits wird sie mit extrem herabwürdigenden und unsachlichen Äußerungen überzogen, die nur wegen des politischen Kontextes nicht als Schmähkritik gelten. Die Äußerungen beziehen sich zudem auf ein erfundenes Zitat, sind also schon deshalb kein relevanter Beitrag zum öffentlichen Diskurs.

Künast hatte 1986 in einem Zwischenruf im Berliner Abgeordnetenhaus darauf hingewiesen, dass ein Beschluss der NRW-Grünen zur Legalisierung von Kindersex nur Fälle erfasse, "wenn keine Gewalt im Spiel ist". Die Zeitung Die Welt interpretierte den Zwischenruf in einem Beitrag von 2015: "Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?"

Daraus konstruierte der rechte Blog "Halle-Leaks", Künast habe erklärt, "wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok". Auf dieses erfundene Zitat bezog sich die Flut der Beschimpfungen. Dabei hat Künast mehrfach klargestellt, dass sie die Legalisierung von Sex mit Kindern schon damals abgelehnt habe. Ein entsprechendes Zitat Künasts fand sich sogar in dem fraglichen Artikel der Welt. Auch das wird bei der Abwägung zu berücksichtigen sein.

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