Entscheidung kommende WocheAfD wird wohl zum Verdachtsfall für Verfassungsschutz

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AfD im Bunedstag

Abgeordnete der Alternative für Deutschland (AfD) im Bundestag.

Berlin – Die AfD steht kurz vor einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) könnte Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang bereits Anfang kommender Woche die Gesamtpartei zum rechtsextremen Verdachtsfall erklären.

Ein 1000 Seiten starkes Gutachten, das die Beobachtung begründet, liegt dem Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer (CSU) inzwischen vor. Ein Landesinnenminister sagte dem RND: “Die Entscheidung fällt in der kommenden Woche.” Über ihren Ausgang herrsche “große Einigkeit”. Dabei sei die Entschlossenheit in der Union noch einmal größer als in der SPD. Und Seehofer sei “mit im Boot”.

Das BfV hatte die AfD 2018 zum “Prüffall” erklärt. Die Regeln sehen vor, dass binnen zwei Jahren entschieden wird, was die Prüfung ergeben hat. Allerdings muss die Entscheidung gerichtsfest und damit exakt begründet sein. Zudem darf sie nicht im Umfeld von Wahlen verkündet werden. Da am 14. März zwei Landtagswahlen stattfinden sowie im weiteren Verlauf des Jahres noch vier weitere Landtagswahlen und die Bundestagswahl, herrscht Zeitdruck.

Wachsender Einfluss radikaler Kräfte

Grund für den Beginn einer Beobachtung der Gesamtpartei ist der stetig wachsende Einfluss der radikalen Kräfte in der Partei. Die Vertreter des formal aufgelösten “Flügels” um den Thüringer Landeschef Björn Höcke hatten beim Bundesparteitag in Kalkar Ende November zwar die entscheidenden Abstimmungen knapp verloren und sind nun im Bundesvorstand deutlich in der Minderheit; sie bilden aber einen stetig wachsenden Teil des Ganzen.

Die Ex-“Flügel”-Vertreter nehmen also einen relevanten Einfluss auf den Kurs der Gesamt-AfD. Die Juristinnen und Juristen in Seehofers Ministerium prüfen zurzeit, ob diese Einschätzung ausreicht, eine AfD-Beobachtung auch vor den Verwaltungsgerichten zu verteidigen.

In der Partei glaubt kaum noch jemand aus der Führungsriege daran, dass die Beobachtung vermeidbar wäre. Die Brandrede von Parteichef Jörg Meuthen in Kalkar, in der er die Radikalen zur verbalen Mäßigung aufforderte, war der vorerst letzte Versuch, den Verfassungsschutz fernzuhalten.

“Die AfD entgeht einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht”, sagte vor einigen Wochen Bundestags-Fraktionschef Alexander Gauland, der dem Ex-“Flügel” nahe steht.

Weidel wirft Haldenwang Partei-Politik vor

Ähnlich sieht es jetzt auch Alice Weidel, die mit Gauland die Bundestagsfraktion führt. Dem RND sagte sie: “Sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz tatsächlich die Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall verkünden, wäre der erneute Beweis erbracht, wie parteipolitisch die Behörde unter Thomas Haldenwang agiert. Der Beginn des Superwahljahres wäre entsprechend gewählt, um die politische Konkurrenz, die AfD, zu diskreditieren.”

Die Partei werde sich daher gegen den Verfassungsschutz “mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen”, kündigte Weidel an. “Ein solch durchschaubares Manöver wird gerichtlich keinen Bestand haben.”

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AfD kündigt Klagen an - in Brandenburg legt sie schon vor Alles, was die Partei jetzt unternimmt, soll weiteres Material für juristische Auseinandersetzungen liefern. Am Montag erklärten Bundes- und Landesvorstände gemeinsam, dass die AfD keinen ethnischen Volksbegriff vertrete. “Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltlos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen”, heißt es in dem Text, der unter anderem von Höcke unterschrieben ist. Dies gelte unabhängig davon, “welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt”.

Gleichwohl sei es ein legitimes politisches Ziel, “das deutsche Volk, seine Sprache und seine gewachsenen Traditionen langfristig erhalten zu wollen”, heißt es weiter. Der Verfassungsschutz begründet seine Beobachtung des “Flügel” unter anderem mit dessen “biologisch-rassistischen oder ethnisch-kulturellen Volksbegriff”.

Die erste juristische Auseinandersetzung steht in Brandenburg bevor. Dort wird der AfD-Landesverband bereits als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet. Dagegen zieht die Partei jetzt vor das Verwaltungsgericht. Zeitgleich will sie vor dem Landesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung erwirken, die dem brandenburgischen Innenministerium die Berichterstattung über die Verdachtsbeobachtung untersagen soll.

Von Brandenburg abgesehen gibt es Länder, die den weiteren Umgang ihrer Landes-Verfassungsschutzämter mit der AfD von der Entscheidung des Kölner Amtes abhängig machen wollen. Ein Landesinnenminister sagte dem RND: “Ich könnte mir vorstellen, dass wir in der kommenden Woche ein großes AfD-Thema haben werden.”

Ein weiteres Gerichtsverfahren könnte ebenfalls eine Rolle spielen: Am Freitag versucht der rechtsextreme Ex-Bundesvorstand Andreas Kalbitz ein weiteres Mal, sich in die AfD zurück zu klagen. Das Kammergericht Berlin verhandelt eine Berufung gegen eine Eilentscheidung des Landgerichts aus dem vergangenen August. Das hatte keine Einwände gegen die Annullierung der AfD-Mitgliedschaft von Kalbitz. Er hatte falsche Angaben über seine rechtsextreme politische Vergangenheit gemacht. (RND)

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