Abo

GesetzesentwurfSpahn will 20.000 neue Stellen für Pflegekräfte schaffen

Lesezeit 2 Minuten
Jens Spahn

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt dem Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege” vor, mit dem Tausende zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen werden sollen. „In der Pflege zu arbeiten wird wieder attraktiver, wenn mehr Kolleginnen und Kollegen mit anpacken”, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zu dem Vorhaben. „Deswegen finanzieren wir 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege, jedes Pflegeheim in Deutschland profitiert davon”, fügte er hinzu.

Das Gesetz, das am Mittwoch ins Kabinett soll, sei „ein weiterer wichtiger Baustein, um Pflegekräfte zu entlasten”, betonte Spahn. „Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen für das zusätzliche Personal nicht mehr bezahlen müssen”, führte der Gesundheitsminister aus. Das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Vereinfachte Finanzierung von Hilfsmitteln

Das neue Gesetz setzt aus Sicht des Ministeriums auf das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz auf. Mit diesem sei bereits dafür gesorgt worden, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen neues Pflegepersonal einstellen könnten. Spahn hatte das auch damit begründet, es gehe darum, das Versprechen einzulösen, den Berufsalltag der Pflegekräfte zu verbessern.

Das könnte Sie auch interessieren:

Jetzt sollen nach den Ministeriumsplänen weitere bis zu 20.000 Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen und der Kurzzeitpflege vollständig über einen Vergütungszuschlag durch die Pflegekassen finanziert werden. Auf diese Weise soll eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien vermieden werden.

Darüber hinaus sind nach Angaben des Ministeriums weitere Erleichterungen für Pflegebedürftige vorgesehen. So sollen sie Hilfsmittel dauerhaft leichter und unbürokratischer beantragen können. Ein bislang befristetes Verfahren, in dem von der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel auch ohne ärztliche Verordnung als genehmigt gelten, solle unbefristet gelten, heißt es aus dem Ministerium. (RND)

KStA abonnieren