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Hass-KommentarePolizei identifiziert zahlreiche Internet-Hetzer nach Lübcke-Mord

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Lübcke Haus

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke ist im Juni 2019 auf seiner Terrasse erschossen worden. Als Hauptverdächtiger gilt der Rechtsextremist Stephan Ernst.

Kassel/Wiesbaden – Die hessischen Ermittler haben nach dem gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke mehrere tausend Hass- und Hetze-Kommentare in sozialen Netzwerken überprüft. Danach wurden mehrere hundert Äußerungen als strafrechtlich eingeordnet und Ermittlungen zur Identifizierung der Urheber durchgeführt, wie das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 64 Tatverdächtige seien bei diesen Ermittlungen bislang identifiziert worden.

Von diesen Ermittlungsverfahren richteten sich neun gegen hessische Beschuldigte, die von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT) geführt werden. Die übrigen 55 Ermittlungsverfahren wurden nach Angaben des Justizministeriums an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften in insgesamt 14 Bundesländern abgegeben.

Die Ermittlungen gegen die Betroffenen werden nach Angaben des Justizministeriums wegen folgender Delikte geführt: Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten sowie des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener.

Fürchterlich und für einen demokratischen Rechtsstaat nicht hinnehmbar”

Der CDU-Politiker Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Kreis Kassel mit einem Kopfschuss getötet worden. Auslöser der Tat sollen Äußerungen Lübckes zur Aufnahme von Flüchtlingen gewesen sein. Die Ermittler gehen von einer rechtsextremistischen Motivation des Schützen aus. Im September startete die ZIT zusammen mit Experten des hessischen Landeskriminalamts die Ermittlungen im Netz zum Fall Lübcke.

"Das, was sich nach dem Tod von Walter Lübcke in den sozialen Medien abgespielt hat, war fürchterlich und für einen demokratischen Rechtsstaat nicht hinnehmbar", sagte Justizministerin Eva Kühen-Hörmann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. "Wir dürfen Hass und Hetze keine Plattform bieten, weder online noch offline." Hasskriminalität müsse auf allen Ebenen entschieden bekämpft werden.

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Im vergangenen Monat sei den Ermittlern bereits ein erster Schlag gegen diejenigen gelungen, die das Internet für ihre Hetze einnehmen, erklärte die Justizministerin. “Damit wird den Betroffenen gezeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist”, betonte Kühen-Hörmann. “Nur wenn der Rechtsstaat entschieden dagegen vorgeht, können Hass und Hetze im Netz effektiv bekämpft werden.”

Verdächtiger gesteht Tat und widerruft

Die 64 Ermittlungsverfahren waren die Grundlage für eine bundesweite Razzia von Staatsanwaltschaften in zwölf Bundesländern Anfang Juni. Dabei hatte es Durchsuchungen und Vernehmungen gegen insgesamt 39 Beschuldigte gegeben. Die Ermittlungen zur Identifizierung weiterer Tatverdächtiger dauerten an, teilte die Justizministerin mit.

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) muss sich derzeit der mutmaßlichen Täter Stephan Ernst wegen des gewaltsamen Todes von Walter Lübcke verantworten. Markus H., der zweite Angeklagte in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht, ist wegen Beihilfe angeklagt. Die Experten der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität konnten nach eigenen Angaben bislang nicht feststellen, dass sich aufgrund des Lübcke-Prozesses die Fallzahlen im Netz erhöht oder die Einträge von Hass und Hetze verändert haben.

Der deutsche Staatsbürger Ernst hatte die Tat kurz nach seiner Festnahme gestanden. Vor einem Ermittlungsrichter widerrief er dieses Geständnis jedoch wieder und bezeichnete den Tod Lübckes als Unfall. Lübcke war seit dem Jahr 2015 wegen seines Einsatzes für Flüchtlinge wiederholt bedroht worden. Das Verfahren wird am 27. Juli fortgesetzt. (RND/dpa)

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