Im Grundgesetz verankernKinderschutzbund-Präsident: „Kinder brauchen mehr Rechte“

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heinz hilgers

Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers

Berlin – Am Freitag war Weltkindertag. Bei dieser Gelegenheit kündigte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen baldigen Entwurf für die Grundgesetzänderung zur Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung an. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, hat da sehr genaue Vorstellungen.

Herr Hilgers, wie alt sind Sie?

Heinz Hilgers: 71.

Möchten Sie heute noch mal Kind sein?

Ja. In meiner Kindheit war es sicherlich nicht einfacher als heute. Damals durften sogar Lehrer noch die Kinder schlagen. Das war weit entfernt von dem, was heute Standard sein sollte.

Es war die Nachkriegszeit.

Aber es wurde gegen Ende der 50er-Jahre materiell deutlich besser. Dabei macht es einen Unterschied, ob wie damals 90 Prozent der Menschen arm waren oder ob man wie heute zu dem ärmeren Viertel der Gesellschaft gehört. Wenn alle arm sind, dann ist das leichter zu ertragen, als immer sehen zu müssen, was andere sich leisten können. Das Gefälle ist heute sehr groß geworden.

Armut war damals verbreiteter.

Sie war ein Stück Normalität.

Was ist heute zu tun, um die Situation von Kindern zu verbessern?

Entscheidend sind zwei Punkte. Erstens Gewalt gegen Kinder zu verhindern. Da hatten wir zuletzt eine ganze Reihe von dramatischen Fällen. Ich erinnere an die Fälle Staufen …

Damals wurde ein Junge, der unter Aufsicht des Jugendamtes stand, jahrelang missbraucht und zum Missbrauch angeboten.

… und Lügde. Wir haben steigende Zahlen von Vernachlässigung. Wenn Sie einen Säugling vernachlässigen, dann ist er schnell tot. Und dann haben wir als zweites großes Thema die wachsende oder stagnierende Kinderarmut – bei noch guter Konjunktur. Gegen beides hat der Staat noch keine wirksamen Konzepte entwickelt. Kinderrechte im Grundgesetz wären aber eine Grundlage dafür.

Und wie sieht es damit aus?

Da habe ich leider keine guten Botschaften. Denn die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die eingesetzt worden ist, um einen Vorschlag zu entwickeln, ist, wie ich höre, zerstritten. Man streitet sich darüber, ob man wirklich Kinderrechte im Grundgesetz verankern soll oder nur eine Staatszielbestimmung, wie sie von konservativer Seite gefordert wird. Eine Staatszielbestimmung haben wir beim Tierschutz. Dessen Wirkung können Sie bei der Viehhaltung deutlich erkennen. Weiter will ich das nicht kommentieren.

Was schlagen Sie vor?

Wir bleiben dabei: Um eine gute verfassungsrechtliche Grundlage für weitere Schritte zu haben, brauchen wir Schutzrechte für unsere Kinder, Förderrechte für Kinder, Beteiligungsrechte für Kinder und den Vorrang des Kindeswohls. Das sind die vier Punkte, die wir ins Grundgesetz aufnehmen müssen. Sonst macht es keinen Sinn. Alles andere ist Schau. Wir wollen da nicht nur eine Deklaration, sondern konkret diese vier Punkte. Ich höre nun, dass gerade die Beteiligungsrechte besonders umstritten sein sollen. Doch da liegt genau die Crux. Denn der missbrauchte Junge in Staufen ist nicht einmal angehört worden, weder von der Verwaltung noch von der Rechtsprechung. Das muss möglich sein, und zwar unabhängig von den Eltern.

Wie steht es um die Bekämpfung der Kinderarmut?

Beim Thema Kinderarmut sehe ich, dass viele unseren Vorschlag einer Kindergrundsicherung sehr engagiert debattieren. Das dauert aber sehr lange. In dem Zusammenhang fällt mir eine Karikatur ein, die ich mal gesehen habe. Da sitzen zwei Obdachlose mit langen Bärten und betteln. Dann kommen zwei andere Menschen vorbei. Der eine sagt: „Kinderarmut ist ganz schlimm.“ Daraufhin sagt der zweite: „Ja, aber die vergeht mit der Zeit.“ Es gibt zwar Gesetze mit euphemistischen Überschriften wie das Starke-Familien-Gesetz. Die enthalten aber in Wahrheit nur Detailverbesserungen und ändern nichts Grundlegendes. Unterdessen ist schon wieder die nächste Generation Kinder durch. Eigentlich können wir es uns auch gar nicht leisten, so viele Kinder zu Leistungsempfängern zu erziehen statt zu Leistungsträgern.

Die Zahl der Alten nimmt im Verhältnis zu jener der Jungen immer weiter zu. Haben die Jungen da überhaupt noch eine Chance, Ihre Interessen durchzusetzen?

Deswegen brauchen wir die Beteiligungsrechte, von denen ich eben gesprochen habe. Dazu gehört eine Senkung des Wahlalters.

Auf 16 Jahre?

Das wäre ein guter Schritt. Aber auch bei Zwölf- oder 14-Jährigen stellt sich die Frage, warum die nicht wählen sollen. Da heißt es zwar immer: „Die wissen doch nichts, die sind nicht genug informiert.“ Dann aber fallen mir noch andere ein, die besser nicht wählen sollten. Diese Argumentation ist vollständig unzulässig. Denn sie ist nicht schlüssig.

Was würden die Beteiligungsrechte noch beinhalten?

Eine kindgerechte Justiz. Es kann nicht sein, dass ständig Urteile ohne die Anhörung von Kindern gefällt werden – etwa im Missbrauchsfall von Staufen. Beteiligung ist schließlich auch ein wunderbares didaktisches Mittel. Was Sie unter Beteiligung von Kindern erarbeiten, das geht nicht am linken Ohr rein und am rechten Ohr raus, sondern das bleibt haften. Ich habe als Bürgermeister vor vielen Jahren schon ein Kinderparlament und eine Kindersprechstunde eingeführt. Die Kinder sind viel vernünftiger als viele im Stadtrat. Und wissen Sie, was besonders schön ist?

Sagen Sie es mir.

Wenn Sie Kindern helfen konnten – etwa bei einer Verbesserung am Hallenbad oder am Sportplatz. Dann kommt eine ganze Mannschaft in die nächste Sprechstunde und bedankt sich. Das habe ich bei Erwachsenen noch nie erlebt. (RND)

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