JobcenterKosten für Sicherheit stark gestiegen

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Jobcenter

Jobcenter sind immer wieder Ort von Konflikten.

Berlin – Die Kosten für Sicherheitsdienste in den Jobcentern haben sich seit 2011 fast verdreifacht. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage des FPD-Bundestagsabgeordneten Pascal Kober hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Freitag) vorliegt. Demnach stiegen die Kosten für Sicherheitsdienstleistungen von 6,4 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 17,5 Millionen Euro im Jahr 2018 an.

Meldepflicht exisitiert nicht

Den Angaben der Bundesregierung zufolge gab es seit 2012 zwei Übergriffe auf Jobcenter-Mitarbeiter mit Todesfolge. Zudem wurden zwölf Körperverletzungen, 22 Gewaltandrohungen, zehn Bombendrohungen und neun Sachbeschädigungen gezählt. Die tatsächliche Zahl an Übergriffen dürfte allerdings höher sein, da diese Delikte nicht zentral erfasst werden. Eine generelle Meldepflicht für Jobcenter existiert laut Bundesregierung nicht. Das Haus von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verweist in seiner Antwort auf die Eigenverantwortung der Jobcenter für die Sicherheit ihrer Beschäftigten.

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„Hier schaut die Bundesregierung bewusst weg, um die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern möglichst weit von sich fernzuhalten“, sagte Pascal Kober, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagfraktion, dem RND. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen den politischen Rückhalt ihres Ministers Hubertus Heil und müssen sich darauf verlassen können, dass er über ihre Alltagswirklichkeit in den Jobcentern Bescheid weiß“, betonte Kober.

Chance ergreifen

Mit Blick auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verhängung von Sanktionen durch Jobcenter fordert der FDP-Politiker Kober: „Da die Hartz-IV-Gesetzgebung ohnehin angepackt wird, müssen wir jetzt die Chance ergreifen, Gesetze verständlicher zu machen und das System zu entbürokratisieren, damit für persönliche Gespräche mehr Zeit bleibt, und wir müssen das Gefühl der Selbstbestimmtheit der Betroffenen wieder stärken, durch mehr Pauschalierungen von Leistungen, die Einführung von Bagatellgrenzen und durch fairere Zuverdienstgrenzen.“

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