Nach AfD-HetzeUnion und FDP prüfen Abwahl von Ausschusschefs

Lesezeit 2 Minuten
Stephan Brandner dpa 021019

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brander ist gleichzeitig Vorsitzender des Rechtsausschusses.

Berlin – Union und FDP sind offen für den Vorstoß von Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD), künftig die Abwahl von Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse zu ermöglichen.

Oppermann hatte für eine entsprechende Reform der Geschäftsordnung des Bundestages plädiert, nachdem der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Stephan Brandner (AfD), mehrfach scharfe Kritik ausgelöst hatte.

Union: Über Abwahlmöglichkeit nachdenken

„Man muss über eine Änderung der Geschäftsordnung nachdenken, die Bundestagsausschüssen die Abberufung des Ausschussvorsitzenden erlaubt“, sagte der CSU-Fraktionsgeschäftsführer Stefan Müller dazu dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND, Sonntag). Dies sollte mit einer Mehrheit möglich sein, so Müller.

Alles zum Thema Deutscher Bundestag

„Klar ist, dass sich eine Abberufung nur auf eine konkrete Person bezieht. Die Fraktionen behalten ihr Recht, Ausschussvorsitzende nach dem vereinbarten Schlüssel zu stellen“, betonte der Unionspolitiker. Beschließen müsste die Änderung seiner Geschäftsordnung der Bundestag insgesamt. Die Abberufung könnte dann der betreffende Ausschuss vornehmen, so Müller.

Auch die FDP im Bundestag zeigte sich offen für die Reform. Es werde „zu beraten sein, ob wir vorsorglich die Geschäftsordnung ändern“, erklärte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, Marco Buschmann, dem RND.

FDP: „Widerliche Entgleisung“

Er habe gemeinsam mit allen seinen Amtskollegen „der demokratischen Fraktionen“ Brandner bereits „unmissverständlich zu verstehen gegeben: „Entweder bringt er seine widerliche Entgleisung in Ordnung oder wir werden daraus Konsequenzen ziehen“, so Buschmann. „Daraufhin hat er sich im Plenum des Deutschen Bundestages von seinem Tweet distanziert.“

Das weitere Vorgehen für ähnliche künftige Fälle müssten die Fraktionen nun klären.

Oppermann hatte dem RND zuvor gesagt, Brandner habe durch die Verbreitung von antisemitischen Tweets das Ansehen des gesamten Parlamentes schwer beschädigt. „Seine formale Entschuldigung ändert daran nichts, zumal echte Reue anders aussieht“, so der SPD-Politiker.

Weil mit Wiederholungen zu rechnen sei, müsse der Konsequenzen ziehen und „die Geschäftsordnung des Bundestages so ändern, dass es künftig klare Regeln für die Abwahl eines Ausschussvorsitzenden gibt“, forderte Oppermann. „Nur so kann langfristiger Schaden für unseren Parlamentarismus vermieden werden.“

Geschäftsordnung sieht keine Abwahl vor

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hatte sich am Mittwoch in einer von CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützen Erklärung offen gegen seinen Vorsitzenden Brandner gestellt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Zu einer Abwahl des Ausschussvorsitzenden kam es allerdings nicht, weil diese in der Geschäftsordnung des Bundestags nicht ausdrücklich geregelt ist. Nach einer Verabredung zwischen den Fraktionen steht der AfD die Leitung des Rechtsausschusses zu. Bei einer Abwahl dürfte Brandner durch einen Fraktionskollegen ersetzt werden.

KStA abonnieren