Nach dem Fall ChebliTwitter sperrt SPD-Abgeordneten nach AfD-Kritik

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Symbolbild

Berlin – Ein weiterer Berliner Politiker ist vom Kurznachrichtendienst Twitter wegen eines AfD-kritischen Tweets vorübergehend gesperrt worden. Getroffen hat es Sven Kohlmeier, rechtspolitischer und netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus.

Kohlmeier hatte auf Twitter kritisiert, dass die Berliner AfD-Abgeordnete Jessica Bießmann nicht aus der Partei ausgeschlossen wird, obwohl sie auf alten Fotos vor einem Weinregal mit Hitler-Konterfei posiert hatte. „So ein paar Hitlerwein-Fotos schaden nicht der Parteimitgliedschaft“, schrieb Kohlmeier. „Wie rechtsradikal muss man eigentlich sein, um bei der AfD rauszufliegen?“

Twitter teilte dem Abgeordneten mit, die Nachricht verstoße „gegen unsere Regeln zum Veröffentlichen von irreführenden Informationen vor Wahlen“. Kohlmeier hat Einspruch gegen die Sperre eingelegt. Der Abgeordnete ist erbost: „Es handelt sich eindeutig um eine erlaubte Meinungsäußerung“, sagt Kohlmeier dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es ist klar rechtswidrig, was Twitter hier macht.“

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Kohlmeier geht davon aus, dass AfD-nahe Nutzer systematisch ihn und andere kritische Twitterer melden und blockieren lassen. „Die haben mich auf dem Kieker, weil ich regelmäßig AfD-kritische Aussagen twittere“, sagt er.

Gegen die Sperre rechtlich vorzugehen, hält der Jurist für schwierig, alleine schon wegen der durch Twitter gesetzten Fristen. Nun prüft er, ob es neuer Gesetze bedarf. „Twitter ist ein Quasi-Monopolist. Die großen sozialen Netzwerke müssen die freie Meinungsäußerung und den Rechtsweg garantieren“, sagt er.

Parteikollegin Chebli ebenfalls gesperrt

Auch Kohlmeiers Parteifreundin, die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD), war bereits kurzzeitig von Twitter gesperrt worden. Sie hatte in einem „Servicetweet für die AfD“ behauptet, sie selbst heiße mit zweitem Vornamen Mohammed und ihre Familie werde „schon dafür sorgen, dass dieser Name nie verschwindet“.

Twitter ließ sie wissen, sie habe „insbesondere gegen unsere Regeln zum Veröffentlichen von irreführenden Informationen zu Wahlen“ verstoßen.

Ein weiterer Fall: Der Rechtsanwalt Thomas Stadler hatte vor drei Jahren als satirischen Rat an AfD-Wähler geschrieben: „Dringende Wahlempfehlung an alle AfD-Wähler Unbedingt den Stimmzettel unterschreiben. ;-).“ Vergangene Woche wurde sein Twitter-Zugang unter den neuen Regeln gesperrt – ebenso wie der von vielen Nachahmern, die aus Solidarität ähnliche Nachrichten absetzten. (RND)

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