PflegereformKinderlose sollen mehr zahlen, Pflegende mehr verdienen

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Pflege Reform 020621

Die Krankenkassen-Beiträge könnten im nächsten Jahr kräftig steigen, wenn die Politik nicht gegensteuert.

Berlin – Im Ringen um eine Pflegereform mit einer besseren Bezahlung von Pflegekräften ist die große Koalition auf der Zielgeraden. Nachdem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch sollen Pflegeeinrichtungen ab dem 1. September 2022 nur Versorgungsverträge mit der Pflegeversicherung abschließen dürfen, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarifverträgen oder mindestens in entsprechender Höhe bezahlen.

Die entsprechende Vorlage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für die Kabinettssitzung und die dazu gehörenden Gesetzesänderungen lagen dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) bereits vor ein paar Tagen exklusiv vor. Parallel dazu sollen Pflegeheimbewohnern bei den Eigenanteilen entlastet werden.

Milliardenzuschuss aus dem Bundeshaushalt und höhere Beiträge für Kinderlose

Nach Angaben des Arbeitsministeriums wird nur etwa die Hälfte der rund 1,2 Millionen Pflegekräfte derzeit nach Tarif bezahlt. Die privaten Betreiber von Pflegeeinrichtungen lehnen Tarifverträge strikt ab. Alle Versuche, auch über Umwege zu einem Flächentarifvertrag zu kommen, waren bisher gescheitert. Die Lohnsteigerungen durch die Reform könnten nach früheren Angaben von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bis zu 300 Euro pro Monat betragen.

Der Vorschlag, Versorgungsverträge an die Bezahlung von Tariflöhnen zu koppeln, stammt ursprünglich von Gesundheitsminister Spahn. Allerdings stieß er damit zunächst auf den Widerstand des Wirtschaftsflügels der Union. Bewegung gab es erst, als Arbeitsminister Heil einen ähnlichen Vorschlag vorlegte und die Union damit unter Zugzwang setzte. Das Ziel einer flächendeckenden Tarifbezahlung in der Altenpflege ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgelegt.

Entlastung für Heimbewohner

Damit die steigenden Lohnkosten die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner nicht weiter in die Höhe treiben, sollen die Zuzahlungen reduziert werden. Künftig soll gelten: Je länger ein Bewohner in einem Pflegeheim lebt, desto geringer ist sein Eigenanteil. Konkret wird der Eigenanteil bei den Pflegekosten im zweiten Jahr im Heim um 25 Prozent reduziert, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr dauerhaft um 75 Prozent.

Derzeit müssen im bundesweiten Durchschnitt 2068 Euro im Monat aus der eigenen Tasche dazugezahlt werden. Davon entfallen 831 Euro für die reinen Pflegekosten, der Rest auf Unterkunft und Verpflegung (779 Euro) sowie Erhalt und Modernisierung der Heime (458 Euro). Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs würden die Pflegekosten im zweiten Jahr um 208 auf 623 Euro sinken, im dritten Jahr um 416 auf 415 Euro und ab dem vierten Jahr um 624 auf 207 Euro.

Zuschuss vom Bund für Pflegeversicherung

Für die Finanzierung der Tarifsteigerungen und der Reduzierung der Eigenanteile zahlt der Bund der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig dauerhaft einen Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro. Zudem soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Punkte angehoben werden. Er liegt bisher bei 0,25 Prozentpunkten. Darüber zahlt die gesetzliche Krankenversicherung jährlich 640 Millionen Euro und übernimmt damit einen Anteil an den Kosten der sogenannten medizinischen Behandlungspflege in Heimen, die bisher allein von der Pflegeversicherung gezahlt wird.

Die SPD begrüßte die Neuregelung bei der Bezahlung der Pflegekräfte. „Pflegerinnen und Pfleger verdienen mehr als Applaus. Sie brauchen gute Löhne“, erklärte Vize-Fraktionschefin Bärbel Bas. Der nächste Schritt zur Entlastung der Familien zu Pflegender müsse allerdings die Deckelung der Pflegekosten sein und mittelfristige eine Pflegebürgerversicherung.

Verdi sieht Nachbesserungsbedarf bei Pflege-Tarifvertrag

Zurückhaltend äußerte sich die Gewerkschaft verdi. Gewerkschaftschef Frank Werneke sprach von einer zweitbesten Lösung. Vorstandsmitglied Sylvia Bühler erklärte, die Einigung sei kein adäquater Ersatz für das ursprüngliche Vorhaben, einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die gesamte Branche einzuführen.

Dieser Plan der Bundesregierung war Anfang des Jahres jedoch am Widerstand der katholischen Wohlfahrtsorganisation Caritas gescheitert. Bühler sagte, hochproblematisch sei, dass es im geplanten Gesetz keinen Mechanismus gebe, der „Gefälligkeitstarifverträge von Pseudogewerkschaften“ mit kommerziellen Pflegeanbietern ausschließe. „Es muss sichergestellt werden, dass die Bezugnahme ausschließlich auf relevante Flächentarifverträge erfolgt“, sagte ver.di-Chef Werneke. Das müsse bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen im Juni nachgebessert werden, forderte er.

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