SchutzmaskenWie Sie sich beim Kauf vor schlechter Qualität schützen können

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SChutzmaske dpa neu

Ein junger Mann trägt eine Schutzmaske.

  • Schutzmasken sollen die Übertragung des Coronavirus verhindern. Inzwischen werden jedoch mehrere Masken wegen „schwerwiegender Risiken“ zurückgerufen.
  • Das sollten Verbraucher beim Kauf von Mundschutz beachten.

Berlin – Schutzmasken sind in Zeiten des Coronavirus unerlässlich geworden – auch wegen der geltenden Maskenpflicht. Allerdings mehren sich in jüngster Zeit bei dem europäischen Schnellwarnsystem RAPEX die Warnungen vor Masken, die das Infektionsrisiko mit dem Virus sogar noch erhöhen können. Grund dafür ist mehrheitlich eine unzureichende Partikel- und Filterfunktion sowie eine schlechte Passform. Teilweise ist sogar die Rede von “schwerwiegenden Risiken”.

Doch können sich Kunden vor schlechter Qualität beim Kauf von Masken schützen? Eine gute Schutzmaske sei bei der Vielzahl der Artikel auf dem Markt zurzeit schwer zu erkennen, sagt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. “Der Markt wird momentan überschwemmt von Anbietern.”

FFP-Masken dienen dem Eigenschutz

Grundsätzlich unterteilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Schutzmasken in drei Kategorien: Mund-Nasen-Bedeckungen (Do-it-yourself-Masken und Community-Masken), medizinische Gesichtsmasken (Operations-Masken) und Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken).

Partikelfiltrierende Halbmasken sind zwar deutlich teurer, haben aber den Vorteil, dass sie (vorausgesetzt sie haben kein Ventil) nicht nur andere vor einer Corona-Infektion schützen, sondern auch den Träger der Maske selbst. Die Prüfung der Wirksamkeit von FFP-Masken regelt die Norm DIN EN 149:2009-08, bei OP-Masken die Norm DIN EN 14683:2019-10.

Online-Anbieter unter die Lupe nehmen

Ob eine FFP-Maske Viruspartikel herausfiltert, können Kunden jedoch nicht nachvollziehen. “Es ist völlig unmöglich, das als Privatperson zu testen”, weiß Heldt.

Besondere Vorsicht ist beim Kauf im Internet geboten. Dort bieten Fake-Shops oder andere Händler den Mundschutz teilweise zu horrenden Preisen an. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, vor dem Kauf die Seriosität des Anbieters anhand des Impressums zu überprüfen.

Auch auf die Passform sollten Kunden achten. Um die Übertragung des Virus zu vermeiden, müssen die Masken den Mund und die Nase bedecken, heißt es vom BfArM. An den Rändern sollte der Mundschutz möglichst eng anliegen, damit Atemluft nicht an den Seiten entweichen kann.

Verpackungen der Masken prüfen

Der TÜV Süd rät zudem dazu, das Haltbarkeitsdatum der medizinischen Gesichtsmasken und partikelfiltrierenden Halbmasken zu überprüfen. Denn nach Ablauf der Haltbarkeit könnte die Schutzfunktion und Filterleistung des Mundschutzes eingeschränkt sein. Beim Kauf von Schutzmasken kann deshalb ein Blick auf die Verpackung nicht schaden. Dort sollte der Name des Herstellers, die Modellnummer, das Haltbarkeitsdatum und eine Partikelfiltrationseffizienz angegeben sein.

Die Partikelfiltrationseffizienz gibt an, wie gut eine Schutzmaske Partikel filtert. Bei chirurgischen Masken sollte sie laut TÜV mindestens 80 Prozent betragen.

Mundschutz muss in der Grauen Tonne entsorgt werden

Wer defekte oder nicht wiederverwendbare Masken entsorgen will, sollte diese in die Schwarze oder Graue Tonne werfen. “Benutzte Mundschutzmasken sind keine Verpackungsmaterialien”, sagt Peter Kurth, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE). “Deshalb dürfen sie nicht über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt werden.”

Der hohe Absatz von Masken macht sich auch auf den Wertstoffhöfen bemerkbar. “Folglich haben wir es auch mit stetig wachsenden Mengen dieser Materialien in der Entsorgung und im Recycling zu tun”, so Kurth. Die genauen Abfallmengen lassen sich derzeit aber noch nicht beziffern.

Vor diesen Schutzmasken warnt RAPEX aktuell

  • Partikelfilter-Halbmaske der Marke “VHC Global” der Kategorie FFP2 gemäß EN 149 mit dem Namen “KN95 Three-dimensional protective respirator”: Betroffen ist die Chargennummer 20200420. Die Maske hat zwar eine CE-Kennzeichnung, ist aber nicht zertifiziert. Weiter ist die Filterfunktion als unzureichend einzustufen und die Maske passt sich nicht ausreichend an das Gesicht an. Die Maske wird in einzeln in einem durchsichtigen Plastikbeutel verpackt in einer Menge von 40 Stück in einem weißen Karton verkauft.
  • Partikelfilter-Halbmaske der Marke “Shengkun” der Kategorie FFP2 gemäß EN 149: Die Maske hat zwar eine CE-Kennzeichnung, ist aber nicht zertifiziert. Die Maske wird in einem weißen Karton mit einer Menge von 50 Stück verkauft.
  • Partikelfiltermaske der Marke “APT” mit dem Namen “KN95 Respirator mask” (mehrere betroffene Chargen, darunter darunter 20200421): Die Maske wird einzeln in einen Plastikbeutel verpackt und in einem weißen Pappkarton (50 Stück) verkauft.
  • Partikelfiltermaske unbekannter Marke mit dem Namen “Ear face mask” mit dem Herstellungsdatum 2020.04.23 und 2020.04.24: Das Produkt ist in einer weißen und grünen Kartonbox (20 Stück) erhältlich.
  • Partikelfiltermaske der Marke “ZX” mit dem Namen “Particulate respirator”: Die Ware wird einzeln im weißen und blauen Plastikblister verpackt.
  • Partikelfiltermaske der Marke “Face Mask Ear­loop pro­tec­ti­ve” mit dem Barcode 3 701403 800415: Das Produkt wird in einem weißen Karton (20 Stück) verkauft.
  • Partikelfiltermaske der Marke “XO Einfach ist Schönheit” mit dem Barcode 6 920680 867851 und dem Produktionsdatum 14.04.2020: Die Masken werden in einem weißen Karton (10 Stück) verkauft.
  • Partikelfiltermaske der Marke “Gulibear” mit dem Barcode 6 934253 019578 und der Chargennummer 20 20 05: Die Maske ist einzeln in einer weiß-grauen Plastikverpackung mit Reißverschluss erhältlich.
  • Atemschutzfilter-Halbmaske nach EN 149 der Marke “Isu” mit dem Produktionsdatum 20.4.2020: Das Produkt wird in einem weiß-blauen Karton (50 Stück) verkauft. Die Maske hat zwar eine CE-Kennzeichnung, ist aber nicht zertifiziert.
  • KN95 Atemschutzfilter-Halbgesichtsschutzmaske der Marke “Govek” mit dem Barcode 6 973099 910014 und dem Produtionsdatum 22.4.2020: Die Maske ist einzeln in einem durchsichtigen Plastikbeutel verpackt und wird in einem weißen Karton (20 Stück) verkauft.
  • Atemschutzfilter-Halbmaske der Kategorie FFP2 gemäß EN 149 der Marke “Daddy Baby Schutzmaske” mit dem Namen “Disposable Protective Mask”: Die Maske ist in Sets von 50 Einheiten in einer weißen Verpackung erhältlich und wird in einem weiß-blauen Karton (30 Sets) verkauft.
  • KN95 Partikelfiltermaske der Marke Haze Proof Mask mit dem Namen “Hasenschutzmaske KN95″: Die Maske wird in einem weißen Pappkarton mit 50 Stück verkauft. Das Produkt werbe ein Schutzpotenzial gegen Partikel, aber seine Filterkapazität sei nicht von einer zuständigen Stelle zertifiziert worden.
  • KN95 Partikelfiltermaske der Marke Doctor Cross mit dem Namen “Folding protective KN95 mask”: Die Ware wird in einem Pappkarton mit 10 Stück verkauft. Das Produkt trägt eine CE-Kennzeichnung, ist aber nicht von einer zuständigen Stelle als Schutzausrüstung zertifiziert.
  • Partikelfiltermaske unbekannter Marke mit dem Namen “Non-Woven 3 Ply Disposable Face Mask (Non Surgical)”: Das Produkt wird in einer bedruckten Kartonverpackung verkauft. Das Produkt trägt eine CE-Kennzeichnung, ist aber nicht von einer zuständigen Stelle als Schutzausrüstung zertifiziert.
  • Partikelfiltermaske der Marke Nion mit unbekanntem Namen der Kategorie FFP2 gemäß EN 149. Das Produkt wird einmalig in einer Kunststoffverpackung verpackt und anschließend in einem Pappkarton mit mehreren Artikeln verkauft. Das Produkt trägt eine CE-Kennzeichnung, ist aber nicht von einer zuständigen Stelle als Schutzausrüstung zertifiziert.
  • Partikelfiltermaske der Marke TL mit dem Namen “KN95 Protective Mask”, der Chargennummer TLC2020004001 und der Modellnummer TL-KN95-01: Das Produkt wird in einer bedruckten Kartonverpackung mit 50 Stück verkauft. Das Produkt trägt eine CE-Kennzeichnung, ist aber nicht von einer zuständigen Stelle als Schutzausrüstung zertifiziert.(RND)
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