Testpflicht für UngeimpfteDas steht in der Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel

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MPK März 2020

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bei der ersten Bund-Länder-Runde zu Corona im März 2020

Berlin – Die kostenlosen Corona-Tests für Bürgerinnen und Bürger werden voraussichtlich im Oktober enden, Ungeimpfte könnten zu Tests verpflichtet werden. Das sieht ein Beschlussentwurf für die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Dienstag vor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. In Länderkreisen hieß es, die Beschlussvorlage komme aus dem Bundeskanzleramt. Abgestimmt werde darüber am Dienstag. Zur Beurteilung des Pandemiegeschehens sollen dem Papier zufolge neben der Inzidenz auch Impfquote und Zahl der schweren Krankheitsverläufe berücksichtigt werden.

Kostenlose Tests vor dem Aus

In dem Entwurf heißt es: „Die kostenlosen Bürgertests haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die dritte Welle der Sars-CoV-2-Pandemie in Deutschland zu unterbrechen.(…) Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist allerdings eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt.“

Daher werde der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle beenden – ein genaues Datum steht nicht in dem Beschlussvorschlag. Es wird lediglich „mit Wirkung vom X. Oktober 2021“ gesprochen. Der genaue Termin wird noch bestimmt. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, werde es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigenschnelltest geben, heißt es in dem Papier, über das Bund und Länder noch abstimmen müssen.

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Testpflicht für Ungeimpfte

Laut Beschlussvorlage sollen zudem Ungeimpfte im Rahmen einer „3G-Regel“ (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) zu Tests verpflichtet werden. Das soll gelten: für den Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, für den Zugang zu Innenräumen von Restaurants sowie von Veranstaltungen und Festen, Gottesdiensten oder anderen religiösen Zusammenkünften und Sport im Innenbereich, ferner für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Körperpflege).

Ungeimpfte müssen demnach einen negativen Antigenschnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen. Diese Regelung soll noch im August in Kraft treten, das genaue Datum ist in der Beschlussvorlage noch nicht aufgeführt.

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Die Regelung kann dem Entwurf zufolge bei niedrigen Infektionszahlen von den Ländern ausgesetzt werden. Die Details sind ebenfalls noch offen. Wörtlich heißt es: „Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt werden, solange die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter X Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner liegt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.“

Die Notwendigkeit der 3G-Regel solle „mindestens alle vier Wochen“ überprüft werden. Ländern und Kommunen soll es frei stehen, bei Veranstaltungen, Feiern, Bars und Clubs gegebenenfalls die Teilnehmendenzahl zu begrenzen.

Neben der Inzidenz soll künftig auch die Impfquote, sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe bei der Beurteilung des Pandemiegeschehens eine Rolle spielen.

Verlängerung der epidemischen Lage

In der Beschlussvorlage wird außerdem der Bundestag gebeten, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu verlängern. Begründung: „Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt weiterhin in einer pandemischen Situation befindet.“ Daher sollten Behörden weiterhin Maßnahmen ergreifen dürfen, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.

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