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Veranstaltungen nur für Geimpfte?Lambrecht hat keine grundsätzlichen Einwände

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Lambrecht

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)

Berlin – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat keine grundsätzlichen Einwände gegen den Appell des Konzertveranstalters Eventim, eine Corona-Impfung künftig zur möglichen Voraussetzung für eine Teilnahme an Veranstaltungen machen zu können.

Lambrecht: „Sprechen über relativ kurzen Übergangszeitraum“

Lambrecht sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Es macht einen großen Unterschied, ob der Staat Grundrechte einschränken muss oder ob Private Angebote für bestimmte Personengruppen machen möchten. Private dürfen im Grundsatz selbst bestimmen, mit wem sie Geschäfte machen möchten. Juristen sprechen hier vom Grundsatz der Privatautonomie. Wenn zum Beispiel die Restaurants wieder öffnen dürfen und ein Restaurantinhaber dann ein Angebot nur für Geimpfte machen möchte, wird man ihm dies nach geltender Rechtslage schwerlich untersagen können.“

Die SPD-Politikerin betonte allerdings, dass es anfangs nicht genügend geimpfte Personen geben werde, „dass sich solche Unterscheidungen für die Wirtschaft lohnen würden. Und je weiter die Impfungen voranschreiten, desto eher werden wir alle zur Normalität zurückkehren können. Wir sprechen hier also nur über einen relativ kurzen Übergangszeitraum.“

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Verbraucherzentrale: Schnellschüsse nicht angebracht

Der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller, sagte dem RND: “Es ist nachvollziehbar, dass Eventim seinen Betrieb wieder hochfahren will. Aber Schnellschüsse sind gerade nicht angebracht.” Noch sei unklar, ob auch Geimpfte andere Personen anstecken können und wie sich die Situation durch Corona-Mutationen entwickeln wird. Solange dürfe es keine unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften geben.

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“Sollten Verbrauchern durch eine solche Ungleichbehandlung finanzielle Nachteile entstehen, muss hier - analog der Corona-Hilfen für Anbieter - über einen finanziellen Ausgleich gesprochen werden. Es darf nicht passieren, dass Verbraucher für eine Leistung bezahlen müssen, die sie nicht annehmen dürfen”, so Müller weiter.

Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach äußerte sich bei Twitter skeptisch. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Keul, sagte dem RND hingegen: “Im Moment kann man Einschränkungen noch rechtfertigen. Doch man wird schwerlich Einschränkungen für Menschen, von denen keine Gefahr mehr ausgeht, aufrechterhalten und Geimpfte und Nicht-Geimpfte gleichermaßen unter Beschränkungen stellen können. Entscheidend ist das Vorliegen einer Gefährdung.” (RND)

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