Schmerzfreie Erziehung vorgeschriebenMüssen Polizeihunde künftig im Zwinger bleiben?

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Düsseldorf – Die neue Tierschutz-Hundeverordnung der Bundesregierung besorgt einige Polizeibehörden bundesweit. In dem neuen Passus verbietet das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz schmerzhafte Methoden, um Hunde zu erziehen. Dies betrifft unter anderem den Einsatz von Schutzhunden der Polizei.

Bei Demonstrationen, Razzien oder kritischen Fußballpartien kommen diese Tiere zum Einsatz. Sie sollen Straftäter einschüchtern oder Angreifer abwehren. Sobald sie allerdings zubeißen, ziehen ihre jeweiligen Hundeführer sie über ein Zughalsband zurück. Das schnürt dem Schutzhund für einen Moment die Luft ab, so dass er zurückweicht. Auch werden bei Trainingseinheiten in manchen Bundesländern Stachelhalsbänder genutzt. Die neue Regelung verbietet solche Maßnahmen.

Zur Ausbildung gehört ebenfalls, dass Schutzhunde sich nicht durch Gewalt des Täters davon abhalten lassen, ihn zu packen. Das bedeutet, dass im Training solche Situationen einstudiert werden. Besonders Spezialeinsatzkommandos der Polizei und die Anti-Terroreinheit GSG9 der Bundespolizei setzen diese Hunde ein, wenn sich etwa ein Verbrecher so verschanzt hat, dass Polizisten nicht mehr an ihn herankommen.

Polizeihund Enzo konnte durch Bluttransfusion gerettet werden

Zu einem solchen Fall kam es zum Beispiel im Mai 2018 bei der Festnahme eines Ex-Soldaten, der eine Rentnerin nahe Dresden ermordet hatte. Bei dem ersten Angriff auf sein Versteck in einem ehemaligen Kasernengelände in Königsbrück hatte der 33 Jahre alte Robert K. nicht nur einen GSG9-Mann mit seinen Schüssen schwer getroffen, sondern auch einen Polizeihund namens Enzo. Das Einsatzkommando hatte den Hund in den Unterschlupf des Schützen geschickt, um diesen auszuschalten. Robert K. schoss und streckte den belgischen Malinois nieder. Nur durch Bluttransfusionen anderer Hunde konnte Enzos Leben gerettet werden.

Während etwa Berlin vor dem Hintergrund der neuen Verordnung 49 seiner 130 Polizeihunde zunächst einmal im Zwinger ließ, und neben Niedersachsen bei der Bundesregierung bisher erfolglos um eine Ausnahmegenehmigung bei seinen Schutzhunden bittet, sieht das Innenministerium in Düsseldorf die Entwicklung gelassen. 

NRW verzichtet ohnehin auf Stachelhalsbänder

„Das Diensthundewesen in Nordrhein-Westfalen bleibt auch mit der Änderung in der Tierschutz-Hundeverordnung funktionsfähig“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Demnach verzichtet die Polizei in NRW seit mehreren Jahren ohnehin auf den Einsatz von Stachelhalsbändern. „Insbesondere bei Hunden aus der landeseigenen Zucht, bei denen von Anfang an die Wege der Konditionierung bestimmt werden können, ist eine Aus- und Fortbildung mit positiver Verstärkung regelmäßig erfolgreich. Dementsprechend wird die Polizei NRW auch weiter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schutzhunde ausbilden“, heißt es.

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Insgesamt verfügt die Polizei NRW über 324 Diensthunde, darunter fallen zirka 200 Tiere, die sich um das Aufspüren von Rauschgift, Sprengstoff, Banknoten, Datenspeicher oder Personen kümmern. Für diese Spezialisten gilt der neue Passus der Bundesregierung ohnehin nicht, da diese eine andere Ausbildung absolvieren.  Zusätzlich hält das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten weitere 37 Diensthunde. Diese Tiere spüren Leichen auf oder suchen nach Brandmitteln. Einige Exemplare dienen der landeseigenen Zucht.

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