SPD droht mit VerfassungsklageHalf die Staatskanzlei der CDU im Wahlkampf?

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Der Eingang zum Verfassungsgerichtshof in Münster.

Düsseldorf – Die umstrittene Nebentätigkeit von Mitarbeitern der Staatskanzlei für die NRW-CDU kann jetzt zu einem Fall für das Landesverfassungsgericht in Münster werden.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Nadja Lüders drohte der Landesregierung mit einer Klage: „Die Antwortverweigerung der Landesregierung ist eine Unverschämtheit. Wir haben jetzt schon zweimal nachgefragt, in welchen Ministerien die CDU-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zum Einsatz gekommen sind“, sagte Lüders dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Wiederholt blocke die Landesregierung Auskünfte mit Verweis auf den Datenschutz ab.

„In der Fragestunde des Landtags hat sie Gelegenheit, die Fakten offen zu legen. Notfalls muss der Vorgang durch das Landesverfassungsgericht geklärt werden“, sagte Lüders unserer Zeitung.

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Fünf Regierungsmitarbeiter in CDU-Nebenjobs

Nach bisherigen Erkenntnissen waren in den vergangenen Jahren insgesamt fünf Regierungsmitarbeiter in Nebenjobs auch für die CDU tätig. „Die Genehmigungen der Nebentätigkeiten erstrecken sich von einer Unterstützung im Bereich wissenschaftlicher Mitarbeit, über Tätigkeiten als Hilfskraft im Bereich Kommunikation und Medien bis zur Vor- bzw. Nachbereitung und Begleitung von Terminen im Umfang von maximal acht Stunden wöchentlich außerhalb der Dienstzeit“, schreibt NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) auf eine Anfrage der SPD. Nähere Auskünfte dazu, in welchen Ressorts die betreffenden Personen tätig sind, seien „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht möglich, so Reul.

Fragestunde im Landtag

In der Fragestunde am Mittwoch im Landtag wird sich auch die FDP zu Wort melden. Es sei „auffällig“, dass „selbst in der heißen Wahlkampfphase immer wieder sogenannte Crosspostings zwischen dem Instagram-Profil der Staatskanzlei und dem Parteiprofil von CDU-Spitzenkandidat Hendrik Wüst“ stattgefunden hätten, kritisiert der FDP-Abgeordnete Werner Pfeil. Nach Informationen unserer Zeitung hatte eine Mitarbeiterin der Staatskanzlei auch den Social-Media-Kanal von Wüst in der CDU-Parteizentrale betreut.

Wüst Jubel nach Wahl

Hendrik Wüst jubelte nach dem Wahlsieg bei den NRW-Landtagswahlen.

Wie die Staatskanzlei auf eine Anfrage der Liberalen mitteilte, wurden im Frühling 2022 mehr als 70.000 Euro für professionelle Fotografen oder für Kamerateams zur Terminbegleitung des Ministerpräsidenten ausgegeben. Es könne der Eindruck entstehen, dass dieser „deutlich erhöhte Mitteleinsatz“ dazu gedient habe, hochwertiges Bildmaterial anzufertigen, das auch der „Bestückung der unterschiedlichen Wahlkampf-Profile der CDU gedient“ haben könnte, so Pfeil.

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Laut Bundesverfassungsgericht ist es Staatsorganen untersagt, Parteien durch Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen und so die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen. Die Staatskanzlei sieht in den Nebentätigkeiten keinen Verstoß gegen geltendes Recht. So seien die Aufgaben für die CDU nicht während der Arbeitszeit in der Regierungszentrale ausgeübt worden. Bei der Genehmigung der Nebentätigkeit würden die Mitarbeiter auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen, hieß es.

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