Streit um Kopftuch-VerbotBerliner Arbeitsgericht weist Klage von zwei Lehrerinnen ab

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Eine Frau mit Kopftuch steht in einer Schulklasse.

Berlin – Das Berliner Arbeitsgericht hat zwei Entschädigungs-Klagen von Lehrerinnen mit Kopftuch abgewiesen. Die Frauen hatten geltend gemacht, sie seien wegen ihrer Religion benachteiligt worden.

Das Gericht bestätigte am Donnerstag im ersten Urteil klar das Berliner Neutralitätsgesetz als verfassungskonform. Es ging um eine Quereinsteigerin, die Informatik studiert hatte. Sie hatte gemeint, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt worden. Beide Klägerinnen waren nicht im Gericht. (Az.: 58 Ca 7193/17 und 58 Ca 8368/17)

Zwei-Monats-Frist war überschritten

Das Neutralitätsgesetz untersagt Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen in der Hauptstadt, religiös geprägte Kleidungsstücke im Dienst zu tragen.

Im zweiten Fall war laut Urteil die Zwei-Monats-Frist überschritten, in der eine Entschädigung beim Land Berlin gefordert werden konnte. Die eingestellte Lehrerin, die mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten wollte, war bereits mit einer Klage auf Beschäftigung Anfang Mai beim selben Gericht gescheitert. (dpa) 

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