Umzug, Zuzug nach KölnSo erhalten Sie Ihre Wahlunterlagen für die Landtagswahl 2022

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Wahlbenachrichtigung. (Symbolbild)

Köln/Düsseldorf – Am Sonntag, den 15. Mai 2022 findet die 18. Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Hauptwohnsitz mindestens 16 Tage vor der Wahl in NRW haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Köln sind mit Stand vom 6. Januar 2022 rund 729.697 Bürgerinnen und Bürger zur Landtagswahl wahlberechtigt. Entscheidend für die Teilnahme ist die Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Köln. Dies geschieht automatisch für alle, die am 3. April 2022 in Köln gemeldet sind.

Wer innerhalb Kölns umzieht oder neu nach Köln zieht und wahlberechtigt ist muss abgesehen vom Umzugstermin folgendes beachten:

  • Wer bis zum
  • Wer zwischen dem
  • Wer nach dem
  • Wer nach dem

Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Köln können per Post an Stadt Köln, Bürgerdienste – Wahlamt, Dillenburger Straße 68-70, in 51105 Köln oder per Fax an 0221/221-21911 gestellt werden.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 9. bis 24. April 2022 verschickt. Wer wahlberechtigt ist und in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich telefonisch unter 0221/221-34567 an das Wahlamt der Stadt Köln wenden.

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