VerbrechensbekämpfungPolizei in NRW nennt Medien künftig Nationalität Verdächtiger

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Festnahme

Ein Mann wird von der Polizei abgeführt (Symbolbild). 

Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen soll künftig in Presseauskünften die Nationalität aller Tatverdächtigen genannt werden – soweit diese zweifelsfrei feststeht. Der Erlass zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in NRW werde derzeit entsprechend überarbeitet, teilte das Innenministerium am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit.

„Ich werbe seit meinem Amtsantritt um Transparenz. Das sollten wir in Zukunft auch in der Pressearbeit der Polizei noch konsequenter umsetzen“, erklärte Innenminister Herbert Reul (CDU) die geplante Änderung. Künftig solle gelten: „Wir nennen alle Nationalitäten von Tatverdächtigen, die wir sicher kennen – selbstverständlich auch die von deutschen Tatverdächtigen. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Transparenz das beste Mittel gegen politische Bauernfängerei ist.“

Im bisherigen Erlass heißt es: „Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhalts oder für die Herstellung eines sachlichen Bezugs zwingend erforderlich ist.“ Die Polizei in Düsseldorf hat indes schon auf die neue Linie eingeschwenkt – aus Sicht des Innenministeriums nachahmenswert.

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Presserat begrüßt Beschluss 

Der Deutsche Presserat bewertet die Entscheidung positiv. „Dass die Polizei der Presse die Information über die Nationalität von Tatverdächtigen zur Verfügung stellt, ist zu begrüßen. Denn die Entscheidung, ob die Nationalität für die Berichterstattung relevant ist, muss jede ethisch gebundene Redaktion sorgsam selbst abwägen und treffen. Das kann und darf keine Behörde entscheiden“, teilte Volker Stennei, Sprecher des Deutschen Presserats, auf Anfrage dieser Zeitung mit. Wichtig sei aber, dass allein die Tatsache, dass eine Behörde die Nationalität nenne, nicht die Verwendung in der Berichterstattung rechtfertige.

Stennei verwies auf die Praxis-Leitsätze des Gremiums. „Demnach muss ein begründetes öffentliches Interesse an der Herkunft eines Tatverdächtigen bestehen. Dies ist zumeist bei besonders schweren Taten wie Mord oder Terrorismus gegeben.“

Diese Abwägung müsse auch die Polizei leisten, wo sie selbst als Kommunikator in direkter Ansprache gegenüber der Bevölkerung auftrete. Es sei ihre ethische Verantwortung, mögliche Folgen zu bewerten.

Der Druck auf die Redaktionen, bei Straftaten nun die Nationalität von Tatverdächtigen ebenfalls immer zu nennen, steige nun sicherlich. „Aber auch das Transparenzgebot kennt Grenzen, weil andere Rechte im Einzelfall stärker wirken“, betonte Stennei. Die Erwähnung der Zugehörigkeit von Verdächtigen zu ethischen, religiösen oder anderen Minderheiten dürfe nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führen. (amb, dpa) 

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