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Verdacht der BestechlichkeitBundestag hebt Immunität des CDU-Abgeordneten Fischer auf

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Axel Fischer (CDU)

Berlin  – Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität des CDU-Abgeordneten Axel Fischer aufgehoben. Er erteilte damit die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Ausgangspunkt war ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft München. Diese teilte am Donnerstag auf Anfrage mit, sie ermittele wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Der Name Fischer stand - wie in solchen Fällen üblich - nicht in der Mitteilung. In ihr verwies die Generalstaatsanwaltschaft ausdrücklich auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung.

Bei einem Anruf der Deutschen Presse-Agentur im Abgeordnetenbüro des Karlsruher Abgeordneten sagte ein Mitarbeiter lediglich: „Kein Kommentar“.

Den Angaben zufolge durchsuchte das Bundeskriminalamt sechs Objekte in Baden-Württemberg und Berlin, darunter das Abgeordnetenbüro im Bundestag, Wohnungen und Geschäftsräume. Insgesamt seien rund 60 Beamte der Generalstaatsanwaltschaft und des Bundeskriminalamtes im Einsatz. Vorausgegangen seien umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen, die sich gegen ehemalige und aktive Mitglieder des Bundestages richteten, die der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) angehört hätten.

„Ihnen wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen 2008 bis 2016 unter anderem Gelder aus Aserbaidschan über britische Briefkastengesellschaften mit baltischen Konten erhalten zu haben“, hieß es in der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft. „Damit verbunden war die Aufforderung, bei Anträgen und Abstimmungen zu verschiedenen Resolutionen sowie bei der Besetzung von Funktionen und Kommissionen des Europarates Einfluss im Sinne von Delegierten des Staates Aserbaidschan zu nehmen.“ (dpa)

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