Verstöße gegen ImpfpflichtPrüfung bei mehr als 20.000 Beschäftigten in NRW

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Impfpflicht

Impfpflicht im Gesundheitswesen: Laut den NRW-Gesundheitsministerium stehen Zehntausende Einzelfall-Prüfungen an.

Köln – Seit dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Berufen. Das Ziel: Besonders gefährdete Personen bestmöglich vor Corona zu schützen. Allein in NRW wurden den Gesundheitsämtern bereits 20.000 Beschäftigte gemeldet, die weder vollständig geimpft noch genesen oder von der Impfung befreit sind. Das gab das NRW-Gesundheitsministerium bekannt.

Diese Fälle müssen bis zum 15. Juni von den Gesundheitsämtern geprüft werden. Über das Prozedere bestimmt dabei jedes Bundesland selbst. Berit Leinwand von der Deutschen Stiftung Patientenschutz spricht von einem „Flickenteppich“ und dem Eindruck, „dass sich die Länder da jetzt irgendwie bis zum Ende des Jahres durchwurschteln.“ Dann läuft die Impfpflicht aus.

Erst im Sommer zeigen sich Auswirkungen auf den Pflegemangel

Erst im Sommer sei absehbar, ob die Impfpflicht den Pflegekräftemangel verschärft, sagt Leinwand: „Wir befürchten, dass Tausende Pflegekräfte dem Beruf den Rücken kehren und nicht zurückkommen werden.“ Nach Ansicht der Patientenschützer ist eine gute Teststrategie der bessere Weg: „Die Impfdurchbrüche haben sich durch Omikron verschärft. Unverständlich bleibt, warum in Pflegeheimen und Kliniken allein auf die Impfpflicht und nicht auf ein konsequentes Testregime ohne Ausnahmen gesetzt wird.“

Unklar ist zudem, ob die gemeldeten Zahlen tatsächlich der Realität entsprechen. Möglicherweise wurden viele Einrichtungen nicht erfasst. Die 20.000 Meldungen in NRW bis zum Stichtag 13. April wurden nach Angaben des Gesundheitsministeriums von rund 6700 Einrichtungen mit 320.000 Mitarbeitern getätigt.

Insgesamt seien landesweit 800.000 bis eine Million Menschen in von der Impfpflicht betroffenen Einrichtungen beschäftigt. Sind 19.456 Personen beim Impfen säumig, entspricht das einem Anteil von nur 2,4 bis 1,9 Prozent.

Allein in NRW 18.000 Arztpraxen

Experten gehen daher davon aus, dass viele Einrichtungen nicht erfasst wurden. In NRW gebe es allein mindestens 18.000 Arztpraxen. Auch bei den Einrichtungen ohne Meldungen müssten die Gesundheitsämter jetzt genau hinschauen, heißt es vonseiten der Patientenschutz-Stiftung. Zudem können die Zahlen noch steigen, wenn Genesene ihren Status wieder verlieren und sich weiterhin nicht impfen lassen.

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Das Verfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht vor, dass das jeweilige Gesundheitsamt Kontakt zu den gemeldeten Personen aufnimmt und den Nachweis einfordert. Erfolgt keine Rückmeldung, kann laut dem Ministerium ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Bei einer Entscheidung über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sollen sowohl personenbezogene Aspekte wie die Art der Tätigkeit als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen berücksichtigt werden. Die Gesundheitsämter sollen die Prüfungen bis zum 15. Juni abschließen. (mit dpa)

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