Verstöße gegen KartellrechtDeutsche Bahn muss 48 Millionen Euro Strafe zahlen

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Die Deutsche Bahn muss 48 Millionen Euro Strafe zahlen.

Brüssel – EU-Wettbewerbshüter haben gegen die Deutsche Bahn eine Strafe von rund 48 Millionen Euro verhängt. Hintergrund sind Verstöße gegen europäisches Kartellrecht, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte. Neben der Deutschen Bahn sind den Angaben zufolge auch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die Société Nationale des Chemins de fer belges (SNCB) betroffen.

„Die Unternehmen waren an einem Kartell beteiligt, bei dem es um die Aufteilung von Kunden ging“, teilte die EU-Kommission mit. Die Unternehmen hätten ihre Beteiligung an dem Kartell eingeräumt.

Konkret sei es um den Güterverkehr auf bestimmten Eisenbahnkorridoren gegangen. „Der heutige Beschluss sendet ein klares Signal, dass derartige wettbewerbswidrige Absprachen nicht hinnehmbar sind“, sagte die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager laut Mitteilung.

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Austausch über Kundenanfragen

Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass sich die drei Eisenbahnunternehmen rechtswidrig über Kundenanfragen ausgetauscht und sich gegenseitig höhere Preisangebote verschafft hätten. Es habe zwischen 2008 und 2014 entsprechende Absprachen gegeben.

Die Deutsche Bahn betonte, den Kunden seien keine wirtschaftlichen Nachteile entstanden. „Der Vorwurf der Kommission richtet sich nicht gegen die kartellrechtlich zulässige gemeinsame Preisbildung, sondern allein gegen die gemeinsame Festlegung, welche der beteiligten Bahnen die jeweiligen Kunden federführend betreuen sollte“, erklärte eine Sprecherin.

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Der ÖBB wurde die Strafe auf Grundlage einer Kronzeugenregelung komplett erlassen. Die Deutsche Bahn muss einerseits 50 Prozent mehr zahlen, weil sie den Angaben zufolge bereits zuvor durch illegale Absprachen aufgefallen war, andererseits wurde die Strafe wegen einer Zusammenarbeit im Rahmen der Kronzeugenregelung mit den Ermittlern um 45 Prozent ermäßigt.

Die Höhe der Ermäßigung richtet sich danach, wann die Unternehmen ihre Zusammenarbeit angeboten haben und inwieweit dies hilft, ein Kartell nachzuweisen. Weitere zehn Prozent wurden abgezogen, weil die Bahn ihre Beteiligung eingeräumt habe. (dpa)

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