Verstoß gegen ParteiengesetzVerfahren gegen Alice Weidel eingestellt

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Alice Weidel im Bundestag

Konstanz – Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat das Strafverfahren gegen AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel und drei weitere AfD-Politiker wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz eingestellt. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, teilte die Behörde am Montag mit.

Gestückelte Spenden ließen Staatsanwaltschaft aufmerksam werden

Ermittelt worden war wegen einer Spende aus der Schweiz an den AfD-Verband in Weidels baden-württembergischem Wahlkreis kurz vor der Bundestagswahl 2017. Ein Schweizer Unternehmen hatte damals 132.000 Euro in kleinen Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen. Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten von mehr als tausend Euro sind illegal. Der Kreisverband zahlte das Geld zurück, allerdings erst Monate nach dem Eingang auf das Konto. Die Staatsanwaltschaft ermittelte seit drei Jahren.

Nach dem Parteiengesetz sei der Empfänger einer Spende mit Strafe bedroht, wenn er zu Verschleierungszwecken eine Spende in Teilbeträge zerlege, erklärte die Staatsanwaltschaft am Montag. Eine Strafbarkeit der Beschuldigten käme hier also nur in Betracht, wenn sie bei der Spendenstückelung mit dem Unternehmen zusammengearbeitet hätten. Dafür gebe es jedoch keine hinreichenden Verdachtsmomente.

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Nach damaligen Recherchen von West- und Norddeutschem Rundfunk sowie „Süddeutscher Zeitung“ handelte es sich bei dem an den AfD-Kreisverband überwiesenen Geldbetrag um eine verdeckte Spende eines deutsch-schweizerischen Milliardärs. Die Spende soll über eine Pharmafirma geflossen sein. Den Recherchen zufolge gelang es deutschen Ermittlern trotz Rechtshilfe aus der Schweiz nicht, den Milliardär zu vernehmen.

Ein Sprecher Weidels sagte dem Rechercheverbund nun, die Einstellung des Verfahrens sei „zu erwarten“ gewesen. Weidel nehme „diesen Umstand mit Genugtuung zur Kenntnis, sind damit doch allen haltlosen Spekulationen in der Öffentlichkeit endgültig die Grundlage entzogen“. (AFP)

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