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VideoüberwachungDeutscher Richterbund warnt vor flächendeckender Durchleuchtung

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Videoüberwachung PIC dpa

Der Deutsche Richterbund warnt vor einem unbegrenzten Einsatz der automatisierten Gesichtserkennung, wie sie gerade am Berliner Bahnhof Südkreuz erprobt wird.

Berlin – Der Deutsche Richterbund warnt vor einem unbegrenzten Einsatz der automatisierten Gesichtserkennung, wie sie gerade am Berliner Bahnhof Südkreuz erprobt wird. „Der Einsatz von Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung darf nicht dazu führen, dass Menschen anlasslos und flächendeckend von den Sicherheitsbehörden durchleuchtet werden“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dieser Zeitung, fügte aber hinzu: „Sofern intelligente Videokameras gezielt und anlassbezogen zum Einsatz kommen, etwa an Kriminalitätsschwerpunkten oder um einen gesuchten Terrorverdächtigen nach einem Anschlag aufzuspüren, können die damit verbundenen Grundrechtseingriffe durchaus zu rechtfertigen sein.“

Ob und unter welchen Bedingungen Kameras mit Gesichtserkennung eingeführt werden sollten, gelte es im Lichte der Ergebnisse von Pilotprojekten wie in Berlin sorgfältig zu prüfen. Rebehn erklärte weiter, sollte sich die Technik zur Gesichtserkennung als ausgereift erweisen, bedürfe „es einer speziellen Rechtsgrundlage, die den Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung konkret regelt und datenschutzrechtliche Schranken für den Einsatz festlegt“.

Positive Bilanz des Pilotprojekts

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte am Freitag eine positive Bilanz des Pilotprojekts gezogen. Der ursprünglich bis Ende Januar 2018 angesetzte Testlauf solle daher um sechs Monate verlängert werden. In der ersten Phase seit August wurde die Gesichtserkennung zunächst nur an Freiwilligen getestet, deren Porträtfotos zuvor in eine Datenbank eingepflegt worden waren. „Bei 70 Prozent und mehr habe wir eine positive Erkennung der Gesuchten - das ist ein sehr guter Wert“, sagte der Innenminister.

Die Zwischenergebnisse versprechen seiner Ansicht nach „einen erheblichen Mehrwert für die Fahndung nach Terroristen und Schwerverbrechern“. Im polizeilichen Alltag seien die Fahndungsfotos aber in der Regel deutlich unschärfer als diese Porträts, so de Maizière weiter. Deshalb werde nun in der zweiten Phase getestet, wie gut das automatisierte Verfahren mit qualitativ minderwertigen Fotos funktioniert. „Erst dann kann man wirklich präzise einschätzen, wie wirksam ein solches Fahndungsinstrument ist.“

Flächendeckende Einführung auf Bahnhöfen und Flughäfen

Bei einem positiven Endergebnis sei auch eine flächendeckende Einführung der automatisierten Gesichtserkennung im Bereich des Innenministeriums denkbar, also auf Bahnhöfen und Flughäfen. Datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber dem Versuch sind nach Ansicht von de Maizière „überzeugend ausgeräumt“ worden. „Ich kann mir schwer vorstellen, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, wenn man nach Terroristen und Schwerverbrechern fahndet.“ Ein neues Gesetz werde man jedoch wohl benötigen.

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hatte zuletzt ebenfalls Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Pilotprojekts geäußert. „Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein“, kritisierte er. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) hat Bedenken.

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