WiederaufbauhilfeBezirksregierung Köln verliert Zuständigkeiten

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Bad Münstereifel nach der Flut

So sah es in Bad Münstereifel einen Monat nach der verheerenden Flut aus

Köln/Düsseldorf/Euskirchen – Die Bezirksregierung Köln ist ab sofort bei der Bearbeitung der Anträge auf Wiederaufbauhilfe nach dem verheerenden Hochwasser vom Juli für keine der Kommunen im Kreis Euskirchen mehr zuständig.

Nach Angaben des Euskirchener Landtagsabgeordneten Klaus Voussem (CDU) werden die Zuständigkeiten der Bezirksregierungen neu verteilt. Während ein Sprecher des Kommunalministerium den Vorgang als eine „beispiellose Solidaritätsaktion“ der anderen vier Bezirksregierungen bewertet, die Köln mit Personal unterstütze, spricht Voussem davon, dass „Köln wohl mit der Aufgabe überfordert“ war. Aus Düsseldorf war zu vernehmen, dass das Kommunalministerium sogar Sanktionsmöglichkeiten gegen die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken (SPD) geprüft habe.

Walsken hatte im Intranet zum Jahreswechsel eingeräumt, man stünde bei der Wiederaufbauhilfe erst am Anfang der Bearbeitung. Die neuen Kolleginnen und Kollegen müssten erst eingearbeitet werden.

Alles zum Thema Ina Scharrenbach

Eine Maßnahme zum Belastungsausgleich

Ein Sprecher der Bezirksregierung Köln widersprach am Freitag dem Eindruck, man habe Köln die Bearbeitung der Anträge für den Kreis Euskirchen entzogen. Es handele sich viel mehr um eine Maßnahme zum Belastungsausgleich. Für welche Kommunen Köln jetzt noch zuständig ist, wisse er nicht.

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Laut Voussem hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Gemeinden Nettersheim und Hellenthal übernommen, für Euskirchen ist das Regierungspräsidium Münster zuständig.

Probleme gibt es offenbar auch bei der Auszahlung der Gelder. Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat am 12. Januar versichert, künftig werde mit jedem Bewilligungsbescheid auch die erste Tranche in Höhe von 40 Prozent der Fördersumme überwiesen.

Familie sollte drei Angebote von Handwerkern einholen

Der Bewilligungsbescheid vom 20. Januar, den Familie R. aus Gemünd in dieser Woche in den Händen hielt, sieht aber anders aus. Dort heißt es, dass die Auszahlung „in der Regel rund einen Monat nach Zustellung dieses Bescheids erfolgt“.

Mit Fassungslosigkeit reagierte das Ehepaar auf die Nebenbestimmungen, in den es aufgefordert wird, vor einer Auftragsvergabe an Handwerker „drei verbindliche Angebote einzuholen; soweit das nicht möglich ist, dies zu dokumentieren. Verfahren und Ergebnisse sind zu dokumentieren.“ Es sei schwer genug, überhaupt Handwerker zu finden. „Wie sollen wir da an drei Angebote kommen?“

Antragsformulare zum Teil völlig überholt

Dass dieser Passus seit dem 30. September längst überholt ist und auf dem Bescheid nichts zu suchen hat, hätte Familie R. nur auf Umwegen im Leitfaden erkennen können.

Der Euskirchener Landrat Markus Ramers ist über solche Fehler der Bezirksregierung erzürnt. „Ich habe mich in einer Videokonferenz mit der Bezirksregierung dafür eingesetzt, dass in jedem Bescheid ein Ansprechpartner genannt wird.“ Nur so könnten Rückfragen zum Bescheid direkt geklärt werden. Die Bezirksregierung habe zugesichert, dass „künftig Ansprechpartner aufgenommen werden.“

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