Wissenslücke zur PendlerpauschaleDarum erntet Grünen-Chef Habeck Spott und Kritik

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Robert Habeck, Co Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen

Berlin  – Die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale gehört zu den am schärfsten kritisierten Punkten des Klimapakets - aber Grünen-Chef Robert Habeck hat sein Protest gegen diese Maßnahme viel Spott eingebracht. Im ARD-„Bericht aus Berlin“ am Sonntag zeigte sich der 50-Jährige nicht sattelfest, was Wirkung und Ausgestaltung der Entfernungspauschale angeht, über die Berufspendler Steuern sparen können.

Habeck hat sich über seinen Irrtum zur Pendlerpauschale nach eigenen Worten „tierisch“ geärgert - hält aber im Grundsatz an seiner Kritik fest. „Natürlich ärger ich mich tierisch, dass mir das unterlaufen ist“, sagte Habeck am Tag nach seinem Interview im ARD-„Bericht aus Berlin“, das ihn zur Zielscheibe von Spott und Häme gemacht hatte, der Deutschen Presse-Agentur. „Ich hatte gestern die genauen Regeln, auf welche Arten Bahnfahrer ihre Kosten bei der Steuer geltend machen können, nicht auf dem Zettel. Das habe ich dann ja auch eingeräumt.“ Die Kritik bleibe aber bestehen. 

Grünen-Chef Robert Habeck: „Und die ... oder wird die dann ... das weiß ich gar nicht.“

Habeck hatte die geplante Erhöhung einen „Anreiz“ genannt, „möglichst weite Strecken zu fahren“. „Wenn man den Benzinpreis um 3 Cent erhöht, die Pendlerpauschale aber um 5 Cent erhöht, dann lohnt es sich eher, mit dem Auto zu fahren, als mit der Bahn“. Darauf angesprochen, dass die Pendlerpauschale für alle Verkehrsmittel gelte, kam der Grünen-Chef ins Stottern: „Dann ist es ja nur die Erstattung des Bahntickets, und die... oder wird die dann... das weiß ich gar nicht.“

Das griff unter anderem Sozialminister Hubertus Heil (SPD) auf: „Der Grünen-Chef, die Berufspendler und das Klima: Viel Meinung, wenig Ahnung“, schrieb er auf Twitter. Die Grünen hatten zuvor die Entscheidungen des Klimakabinetts heftig kritisiert und angekündigt, über den Bundesrat nachschärfen zu wollen.

Teil des Klimapakets ist, die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 2021 an von 30 auf 35 Cent pro Kilometer zu erhöhen, befristet bis Ende 2026. Diesen Betrag darf man von den zu versteuernden Einkünften abziehen. (dpa)

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