Zweiter Fall nach „Spiderman“Tunesischer Retter wird nicht aus Frankreich abgeschoben

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Spiderman von Paris

Mamoudou Gassama rettete mit einer spektakulären Kletteraktion ein Kind von einem Balkon. 

Pontoise – Ein von Abschiebung bedrohter tunesischer Flüchtling, der 2015 bei Paris zwei Kinder aus einer brennenden Wohnung rettete, darf nun doch in Frankreich bleiben. Der Tunesier werde darüber informiert, dass sein Abschiebebescheid aufgehoben wird, teilte die Präfektur von Val-d'Oise am Montagabend mit.

Die Präfektur verwies darauf, dass dem Tunesier jüngst eine Festanstellung in Frankreich angeboten worden sei. Überdies werde dessen „positive und uneigennützige Tat“ von 2015 bei der Ausstellung eines Aufenthaltstitels berücksichtigt.

Heldentat des Tunesiers wurde nicht gefilmt

Der Tunesier hatte im April 2015 zusammen mit zwei Freunden zwei kleine Kinder aus einer Wohnung gerettet, dessen Küche in Flammen stand.

Anders als die spektakuläre Kletteraktion des malischen Flüchtlings Mamoudou Gassama, der unlängst in Paris ein an einer Balkonbrüstung hängendes vierjähriges Kind vor dem wohl tödlichen Absturz aus dem vierten Stock bewahrte und zum Dank nun auf seine Einbürgerung hoffen darf, wurde die Tat des Tunesiers nicht gefilmt und somit nicht zum Internet-Hit. Stattdessen drohte dem Mann die Abschiebung aus Frankreich.

Die Zeitung „Le Parisien“ hatte zuletzt mit einem Bericht auf den Fall aufmerksam gemacht. (afp)

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