Bäcker, Supermarkt, RestaurantWie hygienisch sind die Läden in meiner Gegend?

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Nicht jedes Restaurant ist sauber – auf „Topf Secret” können Verbraucher sehen, wie hygienisch es in ihrem Lieblingslokal ist. 

Köln – Defekte Kühlung, Küchenschaben oder altes Fett: Bei fast jedem vierten Restaurant in Deutschland finden Kontrolleure nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Hygienemängel. Wie sauber es in der Küche des eigenen Lieblingsitalieners, in der Bäckerei um die Ecke oder dem Supermarkt zugeht, erfahren Verbraucher meist nicht.

Das wollen die Nichtregierungsorganisation Foodwatch und die Transparenzinitiative Frag den Staat mit der Online-Plattform „Topf-Secret“ ändern. Seit Januar 2019 können Verbraucher mit wenigen Klicks sehen, wie ihr Lieblingsrestaurant oder die Bäckerei bei der letzten Lebensmittelkontrolle abgeschnitten haben. Die Plattform ist rechtlich umstritten. Lesen Sie hier, wie „Topf Secret“ funktioniert, warum das Portal aber auch kritisiert wird.

37.000 Anträge sind über „Topf Secret“ bereits gestellt worden

Verbraucher können über das Portal „Topf Secret“ Lebensmittelkontrollberichte bei der zuständigen Behörde anfragen und das Ergebnis hinterher auf der Plattform veröffentlichen. Das Ziel: Restaurantbesucher können auf „Topf Secret“ sehen, wie sauber es in den Küchen der Gastronomen zugeht. Viele Verbrauchen wollen wissen, wie sauber es in Lokalen, Bäckereien oder Supermärkten ist, in die sie oft gehen: Bis Anfang September sind nach Auskunft von Foodwatch schon 37.000 Anträge gestellt worden. Davon 2.950 in Berlin, 666 in Köln, 1514 in Hamburg und 472 in Sachsen-Anhalt.

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Foodwatch und Frag den Staat wollen mit „Topf Secret” für mehr Transparenz sorgen. 

Einige Ergebnisse, die man auf „Topf Secret“ finden kann, sind wenig schmackhaft: bei einer Fast-Food-Kette in Sinsheim entdeckten die Kontrolleure einen „stark verschmutzen und mit angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzen Lagerbereich“ und zu altes Fett. In einem Leipziger Hotel gab es 2018 „schimmelähnliche Beläge“ und Fisch und Fleisch wurden nicht richtig gekühlt. In einer Filiale einer Sandwich-Restaurant-Kette in Karlsruhe war der Boden unter der Theke „stark altverschmutzt, unter anderem mit Essensresten“ und die Kontrolleure haben einen „massiven Schabenbefall festgestellt“.

Hotel- und Gaststättenverband sieht das Portal kritisch

Grundlage der Plattform ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Es räumt Verbrauchern ein, dass sie Informationen über Lebensmittel, Futtermittel oder Kosmetika bekommen können, die Behörden vorliegen. Laut Foodwatch haben Verbraucher dadurch ein Anrecht darauf, Kontrollberichte über Gastronomen der Behörden einzusehen. Das VIG decke auch ab, dass Verbraucher die Kontrollberichte auf dem Portal „Topf Secret“ veröffentlichen können.

Das sieht der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) anders: „Wir sind der Ansicht, dass es ausschließlich Aufgabe der zuständigen Lebensmittelbehörden ist, die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen zu veröffentlichen.“ Der Verband kritisiert, dass auf „Topf Secret“ Kontrollberichte „schrankenlos“ und „dauerhaft“ veröffentlicht werden. Denn Behörden dürfen Warnungen vor bestimmten Produkten oder Betrieben nur nach bestimmten Vorgaben veröffentlichen.

Verwaltungsgerichte fällen unterschiedliche Urteile über „Topf Secret“

An Verwaltungsgerichten urteilten die Richter unterschiedlich: Das Augsburger Verwaltungsgericht urteilte, dass Verbraucher einen Anspruch haben, Kontrollberichte einsehen zu können. Das Gericht zweifelte an, dass die Anfragen automatisch veröffentlicht würden (Az. 1 K 19.242). Das Verwaltungsgericht Ansbach hingegen gab einem Hotel Recht. Eine mögliche Veröffentlichung des Kontrollberichts könne den Betrieb „in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigten“ (Az.14 K 19.00773). Kürzlich verlor ein Geflügel-Unternehmen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Richter urteilten, dass nach dem VIG Verbraucher einen Informationsanspruch haben.

Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig meint: „Die Veröffentlichung der Kontrollberichte auf dem Online-Pranger „Topf Secret“ ist in sehr vielen Fällen unzulässig.“ Er empfiehlt Verbrauchern direkt bei der Lebensmittelbehörde einen Antrag zu stellen, statt über „Topf Secret“, wenn sie wissen wollen, wie sauber es in einem bestimmten Lokal ist. Er sagt, dass es sonst sein könnte, dass der Antrag abgelehnt werde.

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Foodwatch wünscht sich mehr Transparenz für Verbraucher

„In den meisten Fällen erhalten Bürgerinnen und Bürger Auskunft von den Behörden“, sagt Dario Sarmadi von Foodwatch über die gestellten Anträge. Die Kontrollberichte bleiben fünf Jahre online. Diese seien verständlich und die Nutzer des Portals seien dazu in der Lage, die Informationen einzuordnen: „Menschen können zwischen einer gesprungenen Fliese von einem Schabenbefall im Bericht unterscheiden und es entsprechend einzuordnen.“

Für Foodwatch selbst ist das Portal nur eine Notlösung. Vorbild sind Dänemark und Wales – Verbraucher können dort an der Tür eines Restaurants sehen, wie es bei der letzten Kontrolle abgeschnitten hat. „Das hat dazu geführt, dass die Betriebe nachweislich sauberer arbeiten als zuvor.“

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