Wegen Corona-PandemieKann man die Einschulung des Kindes um ein Jahr verschieben?

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Trotz Corona fiebern Vorschulkinder ihrem ersten Schultag entgegen. Experten rechnen nicht damit, dass eine Zurückstellung wegen der Pandemie möglich ist.

Münster – In Deutschland kommen Kinder in der Regel mit sechs Jahren in die Schule. Nur in Ausnahmefällen können Eltern beantragen, dass die Einschulung ihres Kindes um ein Jahr nach hinten verschoben wird. Da viele Kinder aber wegen der wochenlangen Kita-Schließungen nicht im gewohnten Umfang auf den Schulstart vorbereitet wurden, fragen sich Eltern nun, ob sie die Einschulung ihres Kindes um ein Jahr zurückstellen können.

Spätere Einschulung nur aus gesundheitlichen Gründen möglich

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen kann die Einschulung von Kindern nur aus gesundheitlichen Gründen zurückgestellt werden. Zu der Frage, ob auch der Ausbruch der Corona-Pandemie eine Zurückstellung begründen kann, äußert sich das Schulministerium zurückhaltend: Solche Zurückstellungen seien „nicht angezeigt“, heißt es dort.

Hierzu stellt auch der Schulrechts-Experte und Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler klar: „Leider gibt es für Eltern keine Möglichkeit, die Einschulung der Kinder wegen der Corona-Pandemie zu verschieben.“ In den Schulgesetzen seien solche außergewöhnlichen Gründe nicht vorgesehen. Geistige und körperliche Gründe machen Rückstellung möglich

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen gilt: Bei Kindern, die zwischen dem 01. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, kann die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden. Darüber hinaus können Eltern die Einschulung ihres Kindes auch dann zurückstellen, wenn ihr Kind geistig oder körperlich noch nicht weit genug entwickelt ist.

Zu der Frage, ob die Kinder trotz wochenlanger Kita-Schließungen gut genug auf den Schulbesuch vorbereitet sind, sagt der Sprecher des baden-württembergischen Schulministeriums Benedikt Reinhard: „In den letzten Monaten in der Kita finden zwar noch besondere Schulanfängeraktivitäten, wie Schulbesuche, Ausflüge, Bastelaktionen etc. statt, aber diese sind nicht entscheidend für eine erfolgreiche Teilnahme am schulischen Unterricht.“

Ministerium: Zurückstellung nicht sinnvoll

In Bayern und Niedersachsen kommen Eltern, die bis jetzt noch keine Zurückstellung für ihr Kind beantragt haben ohnehin zu spät: Hier sind die Fristen für entsprechende Anträge bereits verstrichen.

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Nur in Baden-Württemberg könnten Eltern immer noch einen Antrag auf Zurückstellung ihres Kindes stellen. Für die Kinder sei es jedoch entwicklungspsychologisch nicht sinnvoll, wenn sie noch ein Jahr in der Kita blieben, sagt Reinhard. „Das hat den Hintergrund, dass sich die Kinder in der Tageseinrichtung bereits seit Herbst in der Rolle des Schulanfängerkindes befinden, und dann in der Regel auch in die Schule gehen wollen.“ (dpa/tmn)

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